Die Stadtverordnetenversammlung informiert über ihre Sitzung vom 2. Juli

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher, Alexander Hees, alle Anwesenden, sich zu einer Schweigeminute für den am 28. Juni verstorbenen Stadtverordnetenvorsteher Alexander Freiherr von Bethmann von ihren Plätzen zu erheben.

Der Verstorbene gehörte von 2001 bis zu seinem Tod der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus an. Er hatte von 2004 bis 2011 sowie seit 2016 das Amt des Stadtverordnetenvorstehers inne. 2013 wurde er mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen ausgezeichnet.

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher, Alexander Hees, hob in seiner Ansprache die besonderen Verdienste von Alexander Freiherr von Bethmann im kommunalpolitischen Bereich hervor. Bürgermeister Helm würdigte in seiner Ansprache das außerordentliche Engagement von Alexander Freiherr von Bethmann zum Wohl der Stadt Königstein im Taunus und seinen selbstlosen Einsatz für das Gemeinwesen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Klaus-Michael Otto rückte in seiner Ansprache die Bedeutung von Alexander Freiherr von Bethmann für die FDP-Fraktion und den Stadtverband vor Augen.

Die Tagesordnung der 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende weiteren Punkte:

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Königstein I (Kernstadt)

Claudia Marsch, 61462 Königstein im Taunus, wird zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Königstein I (Kernstadt) wiedergewählt.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Wahl von drei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein III (Mammolshain): Die Stadtverordnetenversammlung wählt Dieter Albeck, Peter Zirener und Martha Langer zu Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein III (Mammolshain).

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Sanierung der Dorfschänke im Dorfgemeinschaftshaus Mammolshain: Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 über eine überplanmäßige Ausgabe für die Investition I 09101 „Dorfgemeinschaftshaus Mammolshain“ für das Sachkonto 0953010 in einer Gesamthöhe von 240.000 Euro wird erteilt.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft für die Königsteiner Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH in Höhe von 8.000.000 Euro: Die Stadt Königstein im Taunus erklärt als alleinige Gesellschafterin der Königsteiner Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH ihre Zustimmung zur Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 8.000.000 Euro.

27 Ja, 0 Nein, 6 Enthaltung(en)

Satzung des Wirtschaftsplanes 2020 für den Eigenbetrieb Stadtwerke, Beitrittsbeschluss zu den Maßgaben der Kommunalaufsicht: Den Maßgaben der Kommunalaufsichtsbehörde zur Haushaltsgenehmigung 2020 wird zugestimmt. Danach wird die Kreditneuaufnahme auf 2.558.030 Euro verringert. Die Satzung über den Wirtschaftsplan wird dementsprechend geändert.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“; hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Der Entwurf des Bebauungsplanes K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich der Begründung, wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB offengelegt.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan M 14 „südlich des Ortskerns“;

hier: Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB:

Folgende Anträge der ALK-Fraktion aus dem Bau- und Umweltausschuss sind in die Beschlussfassung mit eingeflossen:

1. Teilgebiet 8: Das Teilgebiet 8 wird dem Teilgebiet 3 zugeschlagen.

2. Teilgebiet 2: Im Teilgebiet 2 sollen neben drei Vollgeschossen mit Flachdach und Staffelgeschoss auch andere Dachformen ermöglicht werden. Dabei soll die Dachneigung zur Vermeidung zu großer Firsthöhen bei den großen Einzelgebäuden nicht mehr als 15 Grad betragen. Die maximale zulässige Firsthöhe bei geneigten Dachformen darf die im derzeitig vorliegenden Entwurf mögliche maximale Gebäudehöhe nicht überschreiten.

Beschluss:

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes M 14 „südlich des Ortskerns“, Gemarkung Mammolshain, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, einschließlich der Begründung, wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes erneut offengelegt.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

1. Änderung des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplanes Südhessen / des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, der Behörden und Kommunen nach § 4 (1) BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain: Es werden von der Stadt Königstein im Taunus keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der CDU-Fraktion – Planaufstellungsbeschluss für das Gebiet F 20 in Falkenstein: Die Stadtverwaltung wird gebeten, zeitnah einen Planaufstellungsbeschluss für das Gebiet F20 herbeizuführen. Dieses Gebiet soll umfassen den Bereich Falkensteiner Straße – Kronberger Straße – Am Wiesenhang.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Einbringung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2021: Bürgermeister Helm legte den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 vor und gab hierzu kurze Erläuterungen. Auf eine ausführliche Haushaltsrede verzichtete er aufgrund des Todesfalls von Herrn von Bethmann. Thomas Boller, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, stellte den Antrag, den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 in die Ausschüsse und Ortsbeiräte zur Beratung zu verweisen.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Darlehensneuaufnahme für das Haushaltsjahr 2019: Aufgrund der am 2. Juli 2020 eingeholten Angebote wird die Neuaufnahme des Darlehens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, 60297 Frankfurt am Main, zu folgenden Konditionen beschlossen:

• Schuldsumme 2.489.500 Euro

• Zinssatz 0,61 Prozent für Gesamtlaufzeit 30 Jahre

• Tilgung 3,33 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen

Annuitätszahlung ½-jährlich nachträglich.

Deutsche Zinsrechenmethode.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe; hier: Rückbau des als städtisches Baulager genutzten Geländes der ehemaligen Kläranlage am Drosselweg-Wiesbadener Straße im Stadtteil Schneidhain und weiteres zukünftiges Vorgehen:

1. Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 für eine außerplanmäßige Ausgabe zum Rückbau des städtischen Lagerplatzes auf dem Gelände der ehem. Kläranlage am Drosselweg in Höhe von 30.000 Euro wird erteilt.

32 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

2. Die Genehmigung für die Erlangung der möglichen Baugenehmigung zur Nutzung des Geländes als Wanderparkplatz in Höhe von 20.000 Euro wird erteilt.

21 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung(en)

Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft für die Königsteiner Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH in Höhe von 4.350.000 Euro: Die Stadt Königstein im Taunus erklärt als alleinige Gesellschafterin der Königsteiner Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH ihre Zustimmung zur Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 4.350.000 Euro.

26 Ja, 3 Nein, 3 Enthaltung(en)

Städtebauliche Verträge zwischen den Städten Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus und der von Opel Hessischen Zoostiftung, Bürgerbegehren in Königstein „Philosophenweg für alle!“, Bürgerentscheid „Philosophenweg/Vertrag Opel-Zoo“:

1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus nimmt zur Kenntnis, dass die Verhandlungen der Stadt mit der Stadt Kronberg und der von Opel Hessischen Zoostiftung endgültig gescheitert sind. Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses der von Opel Hessischen Zoostiftung kann der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vom 29. Mai 2019 zum Abschluss der im Betreff genannten städtebaulichen Verträge mit den beschlossenen Bedingungen nicht erfüllt werden.

2) Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vom 29. Mai 2019 wird mangels Umsetzungsmöglichkeit aufgehoben. Der Beschluss lautete wie folgt: „Die angehängten städtebaulichen Verträge zwischen den Städten Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus sowie zwischen den beiden Städten und der von Opel Hessischen Zoostiftung werden beschlossen. Diese Vereinbarungen werden jedoch nur unter der Bedingung geschlossen, dass am westlichen Ende des Opel-Zoos am Kamelgehege eine Lösung für den kostenlosen Durchgang der Königsteiner und Kronberger Bürger sowie ein Ein- und Ausgang für alle Berechtigten geschaffen wird. Außerdem wird ein Kassenautomat errichtet.“

3) Dem Bürgerbegehren „Philosophenweg für alle!“ wird durch die Aufhebung des Beschlusses vom 29. Mai 2019 dem Inhalt nach entsprochen und die Durchführung des Bürgerentscheides entfällt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Kündigung des bestehenden Vertrages der Tagespflegevermittlung mit der Caritas: Der Vertrag mit dem Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V. über den Betrieb der Kindertagespflegevermittlung in Königstein soll unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 31. Dezember 2021 gekündigt werden.

23 Ja, 11 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Einrichtung von Trinkbrunnen in der Kernstadt und den Stadtteilen: In der Kernstadt (Kapuzinerplatz, Rathausplatz, Limburger Straße) sowie in den Ortsteilen im Bereich von Bolzplätzen/Spielplätzen werden Trinkbrunnen zur kostenlosen Entnahme von Trinkwasser eingerichtet. Die Eröffnung und Freigabe der Brunnen hat unter Berücksichtigung der aktuellen Covid-19 Situation zu erfolgen. Parallel zur Planung sind Fördergelder aus verfügbaren Fördermitteln des Landes Hessen oder anderen Institutionen zur Senkung der für die Maßnahme erforderlichen städtischen Haushaltsmittel entsprechend den jeweils gültigen Förderrichtlinien zu beantragen.

26 Ja, 8 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die Stadt Königstein tritt der „Blue Community“ Deutschland bei.

14 Ja, 20 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Verbesserung der Wegequalität auf dem Wiesenweg zwischen Schneidhain (Wiesengrundstraße) und dem Freibad Woogtal (Forellenweg): Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung zwischen Schneidhain und dem Freibad Woogtal entlang des Liederbachs so zu verbessern, dass der dort befindliche grobe Schotter entfernt und der Weg für Fußgänger und Radfahrer besser nutzbar wird.

11 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 3. September 2020 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Hees

Stellvertretender Stadtverordneten- vorsteher



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