Straßenbeitragssatzung: Eigentum verpflichtet

Mit dem Besitz von Immobilien kennt sich Winfried Gann aus der Wiesenstraße gut aus und steht daher den jüngst geäußerten Vorstellungen in Sachen Straßenbeitragssatzung erst recht kritisch gegenüber:

Sehr erstaunt bin ich über den Artikel der SPD zum Thema Straßenbeitragssatzung in Königstein. Allein, dass die SPD zusammen mit den Linken in Hessen diese Position vertritt, ist verwunderlich, trifft diese Umlage doch nur Bürger, die zumindest über eigene Immobilien verfügen.

Die letzten zehn Jahre profitierten Immobilienbesitzer in Königstein überdurchschnittlich durch die Wertsteigerung ihrer Immobilie. Zudem ermöglicht der sehr günstige Zins weitere Entlastung bei der Finanzierung – die Mieten, also Einnahmen, sind zur gleichen Zeit gestiegen. Die Kosten laut Straßenbeitragssatzung können nicht auf den Mieter weitergeben werden, so dass hier wirklich der Eigentümer zur Kasse gebeten wird.

Der für die Umlage verwendete Schlüssel versucht, die Kosten durch eine Formel mit Grundstücksgröße, Ausnutzung und Art der Nutzung der Straße annähernd gerecht zu verteilen. Im Grundgesetz Artikel 14 steht, dass Eigentum verpflichtet. Warum sollen nun auch Menschen, welche aus finanziellen Gründen nie in der Lage sein werden, Eigentum an einer Immobilie in Königstein zu erwerben, mitbezahlen?

Soziale Härten werden seit 2018 durch die Möglichkeit einer Stundung über 20 Jahre zu günstigem Zins (ca. 1%) abgefangen. Ein Abgeordneter der Linken fragte im Landtag, was eine Rentnerin tun solle, die 20.000 Euro zahlen soll, aber ihr erspartes Haus gerne schuldenfrei vererben wollte. Ich frage mich, was macht denn die Altenpflegerin, deren Steuern und Sozialabgaben heute schon verhindern, dass sie ihren Kindern überhaupt etwas vererben kann?

Hier zeigt sich für mich, dass die SPD lange nicht mehr uneingeschränkt für soziale Gerechtigkeit steht. Da irgendjemand die Kosten der Straßensanierung ja bezahlen muss, halte ich hier in Königstein eine Verteilung auf alle Bürger für sozial ungerechter. Anzumerken ist zudem, dass in Königstein der Steuerzahler – je nach Straßenart – ohnehin 25 bis 75 Prozent der Kosten mit seinen Steuern aufbringen muss.



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