Verkehrsberuhigter Bereich: So verhalten Sie sich richtig!

verkehrsberuhigter Bereich, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Spielstraße“ bezeichnet, stellt viele Verkehrsteilnehmer vor eine besondere Herausforderung, da hier ganz eigene Regeln gelten. Katya Hengen, Fachbereichsleiterin für den Bereich Sicherheit und Ordnung in Königstein, sagt: „Dieses Verkehrszeichen gibt es zwar schon ziemlich lange, doch seine konkrete Bedeutung ist vielen Autofahrern nicht bekannt und es gibt in der Sommerzeit immer wieder gefährliche Situationen für spielende Kinder und Fußgänger in diesen Bereichen.“

Jeder Autofahrer sollte wissen:

Kinder dürfen überall spielen, damit müssen die Fahrzeugführer rechnen. Im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit das höchste erlaubte Tempo. Die Rechtsprechung beziffert das mit 4 bis 7 Kilometern pro Stunde.

Hengen: „Fährt man mit Leerlaufdrehzahl im ersten Gang, ohne Benutzung von Kupplung oder Bremse, ergibt das bei den meisten Pkw ungefähr 15 Kilometer pro Stunde. Zum Vergleich: Joggen in einem gemächlichen Tempo ist meist unter 10 Kilometern pro Stunde.“

Wichtig ist: Autofahrer müssen nicht nur jederzeit rechtzeitig bremsen können, sie haben im Zweifel sogar anzuhalten und zu warten. Gegebenenfalls muss ein Fahrzeug so lange stehen bleiben, bis auch in ihr Spiel vertiefte Kinder das Auto wahrgenommen haben und die Fahrt freimachen. Allerdings gilt auch für die Fußgänger das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.

Weitere Regeln im verkehrsberuhigten Bereich sind:

Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht unnötig behindern.

Das Parken ist nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt. Gibt es keine freien Parkflächen, muss man außerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs einen Parkplatz suchen. Ausgenommen ist das Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen.

Wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel „rechts vor links“, sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Das gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind.



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