Mammolshain (kw)– Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, beschlossen, den Bebauungsplan M 11.1 „Am Wacholderberg“ 1. Änderung in Mammolshain aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Mammolshain, Flur 2, Flurstücke 39/37, 39/38, 39/44 und 39/53.
Der Geltungsbereich ist in einem Plan des Fachdienstes Planen dargestellt.
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung der Grundstücke und die Anpassung der Festsetzungen an die Gegebenheiten vor Ort und die mittlerweile standardmäßigen Klimaschutzfestsetzungen.
Ein solcher Bebauungsplan schafft Planungssicherheit für die Eigentümer einerseits und sichert auf der anderen Seite eine städtebaulich verträgliche Entwicklung auf diesen Grundstücken.