Hochtaunuskreis (kb) – Am 1. Mai startet das neue Fahreignungsregister (FAER). Es ersetzt das Verkehrszentralregister (VZR) und bringt Änderungen bei den Regelungen für Punkteeinträge und bei den Bußgeldern für Verkehrsverstöße.
In das neue Fahreignungsregister eingetragen werden künftig nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wer beispielsweise eine Umweltzone ohne gültige Plakette befährt, bekommt dafür keine Punkte in Flensburg mehr, informierte die Fahrerlaubnisbehörde des Hochtaunuskreises.
Bestehende Eintragungen im Verkehrszentralregister werden in das neue System überführt. So fallen am 1. Mai 2014 bereits eingetragene Punkte weg, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die verbleibenden Punkte werden umgerechnet:
1 bis 3 Punkte alt ergeben 1 Punkt neu,
4 bis 5 Punkte alt ergeben 2 Punkte neu,
6 bis 7 Punkte alt ergeben 3 Punkte neu,
8 bis 10 Punkte alt ergeben 4 Punkte neu,
11 bis 13 Punkte alt ergeben 5 Punkte neu,
14 bis 15 Punkte alt ergeben 6 Punkte neu,
16 bis 17 Punkte alt ergeben 7 Punkte neu und
ab 18 Punkte alt ergeben sich 8 Punkte neu.
Die Regelungen zu den Tilgungsfristen für neu eingetragene Verstöße werden einfacher: So führt ein neuer Verstoß künftig nicht mehr dazu, dass ein bereits eingetragener Verstoß länger gespeichert bleibt.
Punkte aufgrund schwerer Ordnungswidrigkeiten erlöschen künftig nach zweieinhalb Jahren, Punkte aufgrund besonders schwerer Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Fahrerlaubnisentziehung nach fünf Jahren und Punkte aufgrund von Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung nach zehn Jahren.
Für Alt-Punkte gelten allerdings für eine Übergangszeit von fünf Jahren die alten Tilgungsfristen und die verlängerte Speicherzeit.
Punkterabatt gibt es nur noch bei Teilnahme an den neu eingeführten, freiwilligen Fahreignungsseminaren, wobei einmal innerhalb von fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden kann. Dies setzt aber voraus, dass nicht mehr als fünf Punkte auf dem Punktekonto vorhanden sind. Von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Seminare wird es künftig nicht mehr geben.
Bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten erfolgt von der Fahrerlaubnisbehörde zunächst eine Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit des Punkteabbaus. Bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten ergeht eine scharfe Verwarnung mit Hinweis auf den bevorstehenden Führerscheinentzug ab acht Punkten.
Bei acht oder mehr Punkten entzieht die Fahrerlaubnisbehörde schließlich den Führerschein. Umfassende Erläuterungen und Hinweise zum neuen Punkterecht und den neuen Bußgeldern erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur www.bmvi.de/punkte.
Bürgerinnen und Bürger des Hochtaunuskreises können sich außerdem bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes über die einzelnen Maßnahmenstufen bzw. Sanktionen der Fahrerlaubnisbehörde informieren. Sie ist unter der Nummer 06172 999-0 oder unter feb[at]hochtaunuskreis[dot]de erreichbar.
Eine kostenlose Abfrage des Punktestandes kann beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg unter www.kba.de erfolgen; dafür steht dort für alle Bürgerinnen und Bürger ein online-Antrag oder ein Formular zur schriftlichen Beantragung zur Verfügung.