Hecken und Bäume zurückschneiden und Gehwege reinigen

Kronberg (kb) – Die städtische Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass alle Grundstücksbesitzer und -eigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Ferner müssen die Verkehrszeichen und sonstigen Schilder uneingeschränkt sichtbar sein. Auch müssen die Straßenleuchten ungehindert die Bürgersteige und Fahrbahnen ausleuchten können.

Gegenwärtig ist verstärkt zu beobachten, dass an einigen Stellen im Stadtgebiet die Gehwegnutzung durch Grünbewuchs eingeschränkt wird oder aber Verkehrszeichen zuwachsen. Außerdem erinnert die städtische Ordnungsbehörde an die Pflichten zur Straßenreinigung auf den Gehwegen und den sonstigen an die Grundstücke angrenzenden öffentlichen Flächen wie zum Beispiel auch die Bushaltestellen. Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem Hessischen Straßengesetz und aus der städtischen Straßenreinigungssatzung. Straßen und Bürgersteige sind in ihrer gesamten Breite von überhängenden Ästen und Zweigen usw. freizuhalten. Ferner muss bei Bürgersteigen eine lichte Höhe von 2,50 Metern, bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein. Verstöße gegen die geltenden städtischen Satzungen und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Die Kosten für eine Ersatzvornahme durch die Stadtverwaltung zum Beispiel beim Rückschnitt von Hecken und Bäumen, hat der jeweilige Grundstücksbesitzer zu tragen. Bei Fragen erteilt die städtische Ordnungsbehörde gerne Auskunft, Telefon 06173-703 1231.



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