Hochtaunuskreis. – Der zunehmend knapp bezahlbare Wohnraum zwingt die Region zu handeln. Der Hochtaunuskreis hebt die Mietobergrenzen ab dem 1. April 2018 für sozial schwache Menschen an, die auf Mietzuschüsse angewiesen sind. „Aktuelle Werte zeigen, dass der Wohnungsmarkt in unserer Region angespannt ist und immer schmäler wird. Hiervon ist vor allem der preisgünstige Wohnungsmarkt betroffen“, erklärt Sozialdezernentin Katrin Hechler. „Mit unserer Anpassung der Mietobergrenzen steuern wir gegen diese Entwicklung und wollen es den Leistungsempfängern erleichtern, eine angemessene Mietwohnung in der Region zu finden.“
Die neuen Richtwerte der Mietobergrenzen im Hochtaunuskreis beruhen auf einer Auswertung der Bestandsdaten aus den Bereichen Arbeitslosengeld II und Grundsicherung sowie dem aktuellen Mietpreisniveau auf dem freien Wohnungsmarkt. Demnach werden die bisherigen Obergrenzen um rund 2,2 Prozent angehoben. Die räumlichen Gegebenheiten und die Anzahl der Haushaltsangehörigen wurden getrennt ermittelt, sodass sich je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen unterschiedliche Obergrenzen für die Bruttokaltmiete ergeben. So spielt auch zukünftig die tatsächliche Wohnungsgröße keine Rolle. Große Wohnungen mit niedrigem Quadratmeterpreis können ebenso angemessen sein wie kleinere Wohnungen mit einem hohen Quadratmeterpreis. Die Werte der 13 Städte und Gemeinden des Kreises sind in zwei Vergleichsräume unterteilt: Zum Vergleichsraum I gehören die Vordertaunusstädte: Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach. Der Vergleichsraum II betrifft die Städte und Gemeinden Glashütten, Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim und Weilrod. Auf Grundlage der Auswertung ergeben sich die neuen Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten: Für die Vordertaunusstädte werden beispielsweise für einen Fünf-Personen-Haushalt 529 Euro gezahlt, 639 Euro bei zwei Personen, 731 Euro bei drei, bis zu 818 Euro bei vier, bei einem Fünf-Personen-Haushalt 905 Euro. Für jede weitere Person beträgt die Mietobergrenze für die Unterkunftsgrenzen 98 Euro. Im Hintertaunus sind die Mietobergrenzen deutlich niedriger. Aktuell startet das Kommunale Jobcenter Hochtaunus (KJC) eine Postkarten-Kampagne „Sprechen Sie uns an“, die darauf abzielt, die Bürgerinnen und Bürger noch besser zu informieren. Die ansprechend gestalteten Postkarten geben die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten des KJC wieder. „Terminvereinbarung, offene Kommunikation oder auch einfach „nur“ die richtigen Informationen zum SGB II-Antrag sind wichtige Punkte, die ein guter Kundenservice bieten sollte“, erklärt Sozialdezernentin Katrin Hechler. Die Karten werden an der Infothek des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus verteilt, in den Rathäusern des Hochtaunuskreises ausgelegt und in Veranstaltungen an die Bürgerinnen und Bürger verteilt. Hiermit soll die Kommunikation und der Service weiter verbessert werden.