Kronberg. – Die Vorsitzende der KfB-Fraktion KfB, Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, hat am vergangenen Freitag einen Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt gestellt. (siehe weiteren Bericht in dieser Ausgabe). „Zweck des Antrags ist, den für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehenen Satzungsbeschluss für das Hotel und den Kammermusiksaal am Bahnhof von der Tagesordnung zu bekommen“, so informieren Bürgermeister Klaus Temmen und die Stadtverordnetenvorsteherin Blanka Haselmann. Letztere hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht am Dienstag bereits die Zulässigkeit des Eilantrags bezweifelt. Er richte sich gegen den stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher Christoph König und sie selbst, nicht aber die Stadtverordnetenversammlung oder den Magistrat, was zutreffender sei. Schließlich könne, nachdem die Tagesordnung bereits in den Geschäftsgang gelangt ist, diese nur noch durch die Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise durch den Antragsteller im Falle der Rücknahme des Antrags geändert werden. „Das Recht der Stadtverordnetenvorsteherin, einen Tagesordnungspunkt ,nicht zuzulassen‘ ist weder nach der HGO noch nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen“, erläutert Haselmann.
Daher könne dies auch nicht im Wege des Eilantrags verlangt werden. Das Absetzen des Tagesordnungspunktes bedürfe der Abstimmung durch die Stadtverordnetenversammlung und gleichzeitigen Zustimmung des Antragsstellers, also des Magistrats.
Selbst wenn dies anders zu sehen wäre, fehle es der Antragstellerin an dem Rechtsschutzbedürfnis, weil sie es versäumt habe, die Stadtverordnetenvorsteherin vor der Einleitung des Eilverfahrens aufzufordern, die Sache von der Tagesordnung zu nehmen.
„Der Magistrat bleibt trotz des Eilantrags bei seiner grundsätzlichen und bereits mehrfach öffentlich geäußerten Haltung. Sein Antrag ist inhaltlich voll entscheidungsfähig, Neues beinhalte er nur in einem sehr überschaubaren und mit geringem Zeitaufwand zu erfassenden Teil“, so Temmen. „Auch an der Notwendigkeit einer zügigen und zeitnahen Entscheidung bestehen nicht die geringsten Zweifel.“ Allerdings würden mit dem Satzungsbeschluss Weichen gestellt, die eine besondere wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung für Kronberg besitzen.
Und so sei es für den Magistrat gerade hier selbstverständlich, dass die Entscheidungsträger alle für eine adäquate Entscheidung notwendigen Komponenten erfassen können, um ihr Mandat so auszuüben, wie es durch die Kommunalverfassung vorgesehen sei.
„Selbst wenn zu erwarten ist, dass sich die Antragstellerin auch weiterhin gegen das Projekt des Magistrats und der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung aussprechen werde, verbiete es sich für den Magistrat eine subjektiv empfundene und mit Wahlkampfrhetorik vorgebrachte Benachteiligung zu verstärken“, erklärt der Bürgermeister. „Die Sache ist zu wichtig, als das man sie auf Wahlkampfniveau berät.“ Der Magistrat habe Stadtverordnetenvorsteherin Blanka Haselmann daher mitgeteilt, den Antrag für die Sitzung heute, Donnerstag, 18. Februar zurückzuziehen. Damit soll die mit dem Dringlichkeitsantrag entstandene zeitliche Verkürzung für alle Stadtverordneten kompensiert werden. „Gleichwohl hält der Magistrat im wohlverstandenen und zukunftsorientierten Interesse der Stadt eine zeitnahe Entscheidung der Stadtverordnetenversamlung für unerlässlich“, so Temmen. „Er hat sich daher vorbehalten, die Einberufung einer Sondersitzung zu verlangen und wird dies mit der Stadtverordnetenvorsteherin beraten.“ (mw)