Renten-Altersarmut doch weiblich? Infos zum Thema Mütterrente

Kronberg (kb) – Die Gruppe „Frauen vernetzt – Forum für Beruf und Bildung“ beschäftigte sich in Kooperation mit der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd) jüngst mit dem seit diesem Jahr hochaktuellen Thema der sogenannten „Mütterrente“. Ab 1. Juli können für Frauen erstmalig Rentenansprüche, auch für Witwen entstehen, denn seitdem werden für Geburten bis 1992 pro Kind zwei Jahre als Kindererziehungszeiten, statt dem bisherigen einem Jahr, angerechnet. Bei Geburten ab 1992 bleibt es bei drei Jahren Erziehungszeiten pro Kind.

Beispiel:

Eine Frau, zwei Kinder bezog bisher keine eigene Rente. Durch die Neuregelung könnte für ein Jahr der Mindestbeitrag nachgezahlt werden. Das sind nach Berechnungen des Kolpingwerkes derzeit einmalig etwa 1.020,60 Euro. Mit den vier Jahren Kindererziehungszeiten erhält sie zukünftig eine monatliche Bruttorente von zirka 119 Euro.

Wichtiger Termin dabei ist, so Ruth Kötter von „Frauen vernetzt – Forum für Beruf und Bildung“, dass zum geltend Machen des Rentenanspruchs rückwirkend zum 1. Juli ein entsprechender Antrag bis zum 31. Oktober gestellt sein muss.

Bei jetzigen Rentenbezieherinnen errechnet die Deutsche Rentenversicherung automatisch die neue Rentenhöhe und erteilt Bescheide bis etwa Ende Oktober. Heike Stein, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kronberg, hat dazu Links auf der Internetseite bereitgestellt. Mit etwaigen Fragen kann man sich über die kostenlose Service-Telefonnummer 0800-10048012 an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Im Internet gibt es die Broschüre „Das Rentenpaket – Fragen und Antworten“ unter www.deutsche- Rentenversicherung.hessen.de zum Downloaden. Auskunft erteilt auch der Versicherungsberater im Kolpingwerk Deutschland per E-Mail benedix[at]t-online[dot]de, Telefon 04952-921843 sowie Alfons Falkenberger, Am weißen Berg 5, Telefonnummer 608627.

Der Versand von Bescheiden zur Mütterrente hat Ende August begonnen.



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