Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dubiosen Mahnschreiben

Hessen (kb) – Zurzeit erhalten viele Verbraucher in Hessen per Briefpost Mahnungen eines Unternehmens namens E-Net Payment Group wegen angeblicher „Sammelklagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen“. Mit Androhung von Zwangsvollstreckung und SCHUFA-Eintrag werden die Adressaten eingeschüchtert. Ein vermeintliches „Vergleichsangebot“, das den geforderten Betrag deutlich reduziert, soll den Verbraucher zur möglichst raschen Zahlung animieren. Die Verbraucherzentrale Hessen hat hier nur einen Tipp: Nicht reagieren und vor allem nicht bezahlen!

Auch von Siegfried F. aus Rüsselsheim verlangt das Unternehmen 760 Euro. Angeblich hätten diverse Unternehmen wie etwa „EuroWin24“, „NKL/“SKL“ und „Eurojackpot“ eine solche Forderung an das Unternehmen abgetreten. Der tatsächliche Hintergrund der Geldforderung bleibt jedoch im Dunkeln.

Als „Vergleichsangebot“ bietet die Firma dem vermeintlichen Kunden an, nur 305 Euro zu zahlen. Innerhalb von lediglich drei Tagen müsse die Zahlung eingehen, damit das gerichtliche Mahnverfahren eingestellt werden könne. Gleichzeitig droht die Firma mit schwerem Geschütz, namentlich Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung oder sogar der „Pfändung zukünftiger Rentenansprüche“.

Die Verbraucherzentrale Hessen rät davon ab, auf die Forderung zu reagieren oder gar zu bezahlen. „Die Mahnungen erscheinen unberechtigt und höchst unseriös“, so Kai-Oliver Kruske, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Verbraucher werden hier massiv unter Druck gesetzt, das geforderte Geld mit dem vorbereiteten Überweisungsträger zu zahlen“, so Kruske weiter. Auch der weitere Inhalt des an ein Inkassoschreiben erinnernden Briefes erscheint dubios. Angeblicher Sitz des Unternehmens ist Bremen, die genannte Nummer aus dem Handelsregister weist aber auf eine ganz andere Firma. Wer mit der Hotline telefonieren möchte, soll eine britische Nummer wählen. Und der beigefügte Überweisungsträger enthält eine Kontoverbindung aus Rumänien.

Mit unseriösen Inkassoschreiben im Briefkasten und E-Mailpostfach sollen Verbraucher zur Zahlung nicht bestehender Schulden bewegt werden. Wer erst einmal Geld überwiesen hat, wird dieses kaum mehr wiedersehen, weil die Verantwortlichen oft kaum greifbar sind.

Die verwendeten juristisch anmutenden Formulierungen sollen eine Drohkulisse aufbauen, sind aber haltlos. Vor allem die Zwangsvollstreckung bzw. der Gerichtsvollzieher rufen Ängste hervor. Bevor es dazu kommt, braucht der Gläubiger jedoch einen Titel. Den erhält er grundsätzlich nicht, ohne dass der Schuldner davon Kenntnis erlangt und sich zur Wehr setzen kann.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Die Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich zirka 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.



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