Altstadt: Mehr Anreiz für private Sanierungs- und Neubaumaßnahmen

Altstadtprägende Fachwerkhäuser wirken durch ihren einzigartigen Charme nostalgisch.

. Foto: Puck

Kronberg (pu) – Laut vom 19. Oktober 2022 datierter jüngster Fassung der „Fördermittelrichtlinie Altstadt“ ist die mittelalterlich geprägte Kronberger Altstadt mit ihrer malerischen Lage unterhalb der Burg und mit ihren erhaltenswerten Bauten, vorwiegend aus dem 16. und 18. Jahrhundert, ein besonders schutzwürdiges Stadtgefüge von geschichtlicher, baugeschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung.

Die Stadt Kronberg im Taunus ist deshalb bestrebt, die Altstadt als Ganzes zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten und bei bereits eingetretenen Störungen wiederherzustellen. Dieses öffentliche Anliegen verfolgt die Stadt Kronberg im Taunus zum einen mit den Bestimmungen der Altstadtgestaltungssatzung, die den Grundstückseigentümern besondere gestalterische Pflichten auferlegt, zum anderen durch die finanzielle Förderung privater städtebaulich bedeutsamer Maßnahmen im Bereich der Altstadt nach Maßgabe dieser Richtlinien.

Aus dem Grundsatz der Richtlinie ergibt sich, dass nur Maßnahmen gefördert werden, wenn sie der städtischen Altstadtgestaltungssatzung entsprechen und eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.

Künftig attraktivere Förderung

Diese federführend durch den Fachbereich 4 (Stadtentwicklung und Umwelt) ausgearbeitete, mittlerweile dritte Fassung der „Fördermittelrichtlinie Altstadt“ soll am Donnerstag, 15. Dezember von der Stadtverordnetenversammlung grünes Licht erhalten, um zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu können.

In der Vorbereitung dieses Schritts stellte die Leiterin des Fachbereichs, Sandra Poschmann, in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinie vor. Allem voran den nunmehr attraktivere finanzielle Aspekt. Denn während Bauherren und Besitzer von Altstadtgebäuden bei baulichen Maßnahmen bisher lediglich auf eine eher marginale Förderung durch einen Pauschalbetrag von 500 Euro hoffen konnten, auf die laut Poschmann „viele wegen des nicht lohnenden Aufwands verzichteten“, erfolgt die Förderung künftig anteilig an den entstehenden Baukosten. Dafür stehen pro Jahr 25.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

„In den letzten vier Jahren wurden jeweils nicht mehr als 2.000 Euro abgerufen, was bei einem Pauschalbetrag von 500 Euro, der gemäß der Förderrichtlinie Altstadt aus dem Jahr 2010 gewährt wird, vier Vorhaben entspricht“, nannte Poschmann die Gründe für den erkannten Handlungsbedarf dem Willen der Stadtverordnetenversammlung folgend. Statt des bisherig gewährten Pauschalbetrags von 500 Euro soll zukünftig die Höhe der Fördersumme anteilig an den entstehenden Baukosten ermittelt und bis zu einer Höhe von 5.000 Euro ausbezahlt werden. Mit der vorliegenden Änderung der Fördermittelrichtlinie werden Maßnahmen in Sanierungsmaßnahmen (anteilige Förderung 30 Prozent) und Neubaumaßnahmen (anteilige Förderung 15 Prozent) unterteilt.

Zusätzlich sollen die Planungskosten für die Sanierung der Stadtmauer mit 30 Prozent unterstützt werden. Dem Magistrat wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt werden, Einzelentscheidungen zu Förderungen zu treffen. Zukünftig können bei Ausnutzung des Höchstbetrages von 5.000 Euro je Kalenderjahr fünf Vorhaben gefördert werden.

Da die Ausschussmitglieder keinerlei Einwände hatten und eine einstimmige Empfehlung abgaben, ist der Beschluss der überarbeiteten Fördermittelrichtlinie nur noch Formsache.



X