Hochtaunuskreis. – Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden.
Seit dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Um längere Wartezeiten oder ein höheres Kundenaufkommen zu vermeiden, bittet die Agentur für Arbeit Bad Homburg dennoch ihre Kundinnen und Kunden, im Vorfeld über die Rufnummer 06172- 4869 -116 einen Termin zu vereinbaren.
Betroffene werden gebeten, zum Termin einen Nachweis über einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Nachweis über Impfung oder Genesung mitzubringen. Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden.
Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 1. Januar 2022 geplant.
Digitale Angebote bleiben
Viele Kundenanliegen lassen sich dennoch weiterhin einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit, Arbeitslosengeld oder Kindergeld zu beantragen.
Ausführliche Informationen finden Interessierte unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices