Bauausschuss votiert für Bau eines Studentenwohnheims

Kronberg (pu) – Mit sieben „Ja“-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung empfahlen die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) in ihrer jüngsten Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des seit dem 14. Juni 2018 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 151 „Bahnhofsquartier Baufeld VI – Schillergärten“, dies in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Die B-Planänderung erfolgt mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Studentenwohnheimes zu schaffen und insbesondere dem Bedarf an Wohnraum für diese Bevölkerungsgruppe gerecht zu werden. In der Erdgeschosszone, die über den öffentlichen Platz angedient wird, sind zudem Räumlichkeiten für einen Geigenbauer sowie eines Cafés vorgesehen.

Die Änderung wird erforderlich, weil der Besitz des Grundstücks seit 2018 wechselte und der zum damaligen Zeitpunkt noch geplante Büro- und Geschäftsbau ad acta gelegt wurde. Stattdessen liegt der Stadt Kronberg im Taunus ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bahnhofsquartier Baufeld VI – Schillergärten von der FONDAZIONE CASA MUSICA, vertreten durch die Treuhänder Kronberg Academy Stiftung, vor.

Die Errichtung des Studentenwohnheims steht in engem Zusammenhang mit dem angrenzenden Studien- und Verwaltungszentrum der Kronberg Academy. Insgesamt sollen laut Beschlussvorlage des Magistrats circa 20 bis 24 Appartements zuzüglich Gemeinschaftsräumen entstehen, die vorrangig Studierenden der Academy zur Verfügung gestellt werden sollen. Die hervorragende Lage am S-Bahnhof mit der direkten Anbindung an Frankfurt/Main macht das Studentenwohnheim aber auch für Studierende aus Frankfurt/Main attraktiv.

Vor dem Hintergrund der umwelt- und klimaspezifischen Anforderungen plant die Vorhabenträgerin, ein Referenzprojekt im Bereich der Nachhaltigkeit zu schaffen. Der Neubau soll als hochinnovativer und vollständig klimaneutraler Baukörper einen zukunftswei-senden Beitrag zum CO2-neutralen Bauen und Betreiben einer Immobilie leisten. Die Gebäudekonstruktion soll zum größten Teil aus nachwachsenden Rohstoffen sowie lokal verfügbaren Materialien hergestellt werden. Die Gebäudehülle wird im Sinne des AktivPlus-Gebäudestandards für die Erzeugung von Energie herangezogen. Eine positive Ökobilanz aller verwendeten Materialien sowie die Vermeidung von Schadstoffen und Emissionen bilden die Grundlage der Planung.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung des konkreten Vorhabens vertraglich verpflichten. Der vorliegende Gebäudevorentwurf orientiert sich im Wesentlichen an den Festsetzungen für die Büro- und Geschäftsbebauung des rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Höhe des Baukörpers bleibt allerdings um circa einen Meter unterhalb des bereits genehmigten Bürogebäudes zurück. Die Durchführungspläne, zu denen neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit der noch abzustimmenden Schnittstelle zum öffentlichen Raum auch Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Vorhabens gehören, werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

Sämtliche Kosten, die mit der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des Durchführungsvertrages, verbunden sind, trägt die FONDAZIONE CASA MUSICA, vertreten durch die Treuhänder Kronberg Academy Stiftung.

Das Änderungsverfahren soll gemäß der aktuellen Prioritätenliste umgesetzt werden. Dazu informiert Erster Stadtrat Heiko Wolf (parteilos): „In der Stadtplanung werden die planerischen Voraussetzungen für die Stadtentwicklung durch die Erarbeitung und Umsetzung von städtebaulichen Projekten und die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen. Neben den Planungen des Städtebaus erfolgen konzeptionelle Planungen im Bereich der Mobilität (zum Beispiel Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes) ebenso sowie im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (beispielsweise Erstellung von Leitlinien in der Stadtplanung).“

Im Bereich des Städtebaus seien aktuell zahlreiche Planungen, die für die Stadt von besonders hoher Bedeutung sind, in Bearbeitung beziehungsweise sollen kurzfristig begonnen werden. Hierzu gehören laut Wolf die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum wie Baufeld V und Altkönigblick, die Entwicklung von Gewerbeflächen (im Außenbereich gemäß der Machbarkeitsstudie, im Innenbereich, zum Beispiel P&G-Areal) sowie die Umsetzung von Planungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge (zum Beispiel Kita Pusteblume, Sicherung eines FW-Standortes).

Auch das zur Aufstellung empfohlene Projekt eines Studentenwohnheimes habe als ein Baustein der Gesamtentwicklung im Bereich des Bahnhofsumfelds eine besondere Bedeutung und soll daher zeitnah umgesetzt werden. Um bei der Vielzahl an Planungen und Herausforderungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten eine effektive und optimierte Umsetzung erreichen zu können und vor dem Hintergrund der vorhandenen Ressourcen, sei jedoch eine Priorisierung von Projekten unerlässlich und erfolge regelmäßig. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 „Bahnhofsquartier Baufeld VI – Schillergärten“ – steht nach aktuellem Stand der Dinge als siebter Punkt auf der Prioritätenliste.

Die Fraktion der Christdemokraten unternahm im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Versuch, das Projekt per Änderungsantrag nach vorne zu rücken, scheiterte damit jedoch.



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