Flüchtlingszuweisungen erfolgen durch den Kreis

Kronberg (kb) – Immer wieder erreichen die Stadt Anfragen von hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürgern, ob es möglich ist, Flüchtlinge, die sich in der Kronberger Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) Gießen an der Altkönigschule befinden, aus der Einrichtung zu holen, um diese privat in Kronberg unterzubringen.

Die Stadt Kronberg weist darauf hin, dass dieser Weg der Aufnahme nicht möglich ist. Die Flüchtlinge in der EAEH sind bereits registriert und werden nach wenigen Tagen der Erstunterkunft auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen verteilt.

Jene Flüchtlinge in der EAEH Kronberg, die vom Hochtaunuskreis aufgenommen werden, werden vom Kreis den einzelnen Kommunen zugeteilt. Dies gilt auch für die Zuweisungen des Kreises an die Stadt Kronberg.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kronberg im Taunus nochmals darauf hin, dass Kronberger Gastgeber von Flüchtlingen bitte darauf achten mögen, dass die Flüchtlinge sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro, Berliner Platz 3 - 5) anmelden. Alle weiteren Schritte und Informationen sind auf den Merkblättern der Stadt Kronberg im Taunus zusammengefasst. Diese stehen auch online unter www.kronberg.de zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten bei Fragen: E-Mail: kronberghilft[at]kronberg[dot]de, Telefon 06173-703-1077



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