Hecken und Bäume zurückschneiden und Gehwege reinigen

Kronberg (kb) – Die städtische Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Ferner müssen die Verkehrszeichen und sonstigen Schilder uneingeschränkt sichtbar sein und die Straßenleuchten ungehindert die Bürgersteige und Fahrbahnen ausleuchten können.

Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem Hessischen Straßengesetz und aus der städtischen Straßenreinigungssatzung. Straßen und Bürgersteige sind in ihrer gesamten Breite von überhängenden Ästen und Zweigen und Ähnlichem freizuhalten. Ferner muss bei Bürgersteigen eine lichte Höhe von 2,50 Metern, bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein.

Verstöße gegen die geltenden städtischen Satzungen und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Die Kosten für eine Ersatzvornahme durch die Stadtverwaltung, beispielsweise beim Rückschnitt von Hecken und Bäumen, hat der jeweilige Grundstücksbesitzer zu tragen.



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