KfB freut sich über ersten Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger

Kronberg – Die Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) freut sich über einen ersten Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger.

„Mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2022/23 ist es gelungen, einen zumindest ersten Schritt zur finanziellen Entlastung der Kronberger Bürger durchzusetzen. Dass dies angesichts der extrem hohen Liquidität Kronbergs von gut 38 Millionen Euro (15. November 2021) gelungenen ist, freut uns sehr und war schon lange überfällig“, so Dr. Ralf A. Pampel, stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses. Gemeinsam mit der CDU und der FDP wurde das Ende der Straßenbeiträge in Kronberg eingeleitet (wir berichteten). Der mehrheitlich in der Stadtversammlung angenommene Antrag gilt zunächst für die Streichung der entsprechenden Einnahmen, über die zusätzlich erforderliche Änderung beziehungsweise Aufhebung der Straßenbeitragssatzung muss im Februar entschieden werden. Eine Mehrheit zur Reduzierung der Grundsteuer wurde hingegen mit 14 zu 15 Stimmen knapp verfehlt.

Die Änderung der Straßenbeitragssatzung oder gegebenenfalls deren Abschaffung war fester Bestandteil des KfB-Wahlprogramms und konnte aus Sicht der Wählergemeinschaft bereits im ersten Jahr erreicht werden. „Aufgrund der auch von der KfB zuvor beantragten Analyse der Verwaltung zu alternativen Konzepten wurde klar, dass durch eine Modifizierung die berechtigten Kritikpunkte an der bisherigen Erhebungspraxis einmaliger Straßenbeiträge nicht beseitigt werden können“, sagt dazu die Co-Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. Die Regelungen zur Erhebung der Straßenbeiträge würden allgemein als willkürlich und ungerecht wahrgenommen, führten häufig zu hohen finanziellen Belastungen Einzelner sowie Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Bürgern und der Stadt. Von der beschlossenen Abschaffung profitiere zudem auch die Verwaltung, die zukünftig von entsprechend hohem administrativen Aufwand befreit werde. Bedauerlich und unverständlich sei es jedoch, dass die Reduzierung der Grundsteuer und damit eine Entlastung aller Bürger die erforderliche Mehrheit knapp verfehlte. „Dies hätten wir gern ebenfalls umgesetzt, um sowohl Selbstnutzer von Immobilien als auch Mieter finanziell zu entlasten, denn die finanzielle Kassen- und Haushaltslage hätte dies ebenfalls zugelassen“, betont Dr. Ralf A. Pampel. „Leider wurden wir bei diesem Anliegen nur von der CDU unterstützt.“ Die diesbezügliche Haushaltsdebatte war nach Auffassung der KfBler „geprägt von falschen Aussagen“. „Es wurde beispielsweise bestritten, dass die Grundsteuer üblicherweise vollständig auf die Mieter umgelegt wird und fälschlicherweise suggeriert, dass von einer Grundsteuerreduzierung primär Immobilieneigentümer profitieren. Bürgermeister König zieht gar aus dem Sachverhalt, dass unter den größten 20 Grundsteuerzahlern vor allem Unternehmen und Kapitalgesellschaften mit Unternehmenssitzen außerhalb Kronbergs sind, die nicht zutreffende Schlussfolgerung, dass insbesondere diese von einer Entlastung profitieren würden“, legen Dr. Pampel und Esen-Baur nochmals ihre Sicht der Dinge dar. Eine Reduzierung der Grundsteuer entlaste ihrer Auffassung nach „aber eben nicht diese Unternehmen, sondern deren Mieter in Kronberg, an die die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung eins zu eins weitergereicht wird.“ Die Rechtsform und der Sitz des Immobilieneigentümers spielten keine Rolle.

Zudem gelte, dass grundsätzlich alle Grundsteuerzahler durch die Verdopplung in den letzten Jahren stark belastet worden seien und es an der Zeit wäre, diese vor dem Hintergrund der hohen Kassenposition Kronbergs zu entlasten. „Mit anderen Worten: In Sachen Grundsteuer ist offensichtlich noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies werden wir übernehmen, um für die Zukunft eine Grundsteuerreduzierung zum Wohle aller Bürger zu erreichen“, bekräftigt Dr. Ralf A. Pampel abschließend. (pu)



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