KfB sieht sich in ihrer Kritik an Winkelbach-Offenlegung bestätigt

Kronberg (kb) – Aus Sicht der KfB reißen die negativen Nachrichten zum Thema Winkelbach nicht ab. Es habe mit der Notwendigkeit, einen Akteneinsichtsausschuss mit der Klärung der gigantischen Kostenexplosion für die Offenlegung zu beauftragen, begonnen. Dem sei die Aufnahme ins Schwarzbuch der Steuerzahler gefolgt. Derzeit höre man von möglichen bautechnischen Fehlern, die zum Wassereintritt in das Bahnhofsgebäude geführt haben könnten.

Die Offenlegung, zumindest im oberen Teil, wo der Winkelbach nun durch eine künstliche Felsenlandschaft rauscht, gefalle vielen Kronbergern. Der weitere geradlinige Verlauf durch das neue Betonbett werde jedoch schon kritisch kommentiert, ganz zu schweigen von den illuminierten Wasserspielen vor dem Hotel und deren Einfriedung.

„Es ist vor diesem Hintergrund Zeit, sich Gedanken über das weitere Schicksal dieses Kronberger ‚Urstroms‘ zu machen und die Pläne, diesen auch im noch zu entwickelnden Baufeld V offenzulegen, kritisch zu hinterfragen“, so Rainer Schmidt für die KfB.

Dabei helfe sicher die von der KfB im Wege einer Petition an den Hessischen Landtag zutage geförderte Erkenntnis, dass der Winkelbach nicht hätte offengelegt werden müssen.

Die KfB hat im Mai 2022 eine Petition an den Hessischen Landtag eingereicht, um zu erfahren, ob die Offenlegung des Winkelbachs aufgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zwingend erforderlich war. Dem lag insbesondere die Annahme zugrunde, dass die minimalen ökologischen Vorteile einer Offenlegung in keinem Verhältnis zu den exorbitant angestiegenen Kosten stehen.

Aus der daraufhin im Februar 2023 vorgelegten Stellungnahme des Hessischen Umweltministeriums gehe klar hervor, dass die Möglichkeit der Offenlegung des Winkelbachs „durch die Stadt Kronberg ergriffen“ wurde. Diese habe gemeinsam mit Eschborn im Jahre 2011 ein Gewässerentwicklungskonzept für den Westerbach mit seinen Quellbächen Hohwiesenbach und Winkelbach beauftragt, wonach die Offenlegung „wünschenswert“ gewesen sei. Laut Stellungnahme des Umweltministeriums verpflichte die Plangenehmigung als solche jedoch nicht dazu, das Vorhaben auch auszuführen. Im Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters vom Juli 2021 sei nach Auffassung der KfB Druck auf die Stadtverordneten ausgeübt worden, die zusätzlich notwendigen Mittel von 1,3 Millionen Euro zu genehmigen. Dabei seien mehrere Aussagen gemacht worden, die sich ebenfalls als nicht zutreffend herausstellten:

„So erwies sich eindeutig als falsch, dass ohne Offenlegung den Gebäuden auf dem Baufeld II ein Baustopp oder gar Rückbau drohe. Vielmehr führt das Hessische Umweltministerium klar Folgendes aus: „Eine Aufhebung der Plangenehmigung würde die bestehenden Baurechte grundsätzlich nicht tangieren, da das Verwaltungsverfahren zum Erlass der Plangenehmigung und das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan … rechtlich unabhängig voneinander sind“. Und weiter: „Im konkreten Fall sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die darauf hindeuten, dass die Ausnutzung der bestehenden Baurechte im Falle der Aufhebung der Plangenehmigung schlechterdings ausgeschlossen wäre. .... Somit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bebauungsplan funktionslos würde.“

Zudem habe die Stadtverwaltung die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung für die Offenlegung des Winkelbachs dadurch zu beschleunigen versucht, indem sie darauf hinwies, dass andernfalls der Fördermittelantrag nicht beschieden werden könnte. „Wir sollten die Informationen aus der Stellungnahme des Umweltministeriums zum Anlass nehmen, die Ausführung des zweiten Bauabschnitts, der voraussichtlich ebenfalls Kosten in Millionenhöhe verursachen wird, zu überdenken“, fasst Dr. Jochen Eichhorn zusammen, der die Petition im Namen der KfB eingereicht hatte. „Seinerzeit hat die Mehrheit der Stadtverordneten dem Beschluss zähneknirschend zugestimmt, weil niemand das Bauvorhaben der Kronberg Academy Stiftung gefährden wollte und man glaubte, zur Offenlegung verpflichtet zu sein. Beides erweist sich nunmehr als nicht stichhaltig.“ Abschließend sollte folgende Aussage des Hessischen Umweltministeriums beachtet werden: Selbst wenn ein Vorhaben noch nicht fertiggestellt ist (was gegebenenfalls den zweiten Bauabschnitt betrifft), „können Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten, öffentlichen und privaten Belange durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden“. Auch habe „die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben [hat], wenn ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben wird“.

Es sei also noch nicht zu spät, für die noch anstehenden Bauarbeiten im Baufeld V der ökologischen und ökonomischen Vernunft zu folgen und von der geplanten Offenlegung des Winkelbachs in diesem Bauabschnitt abzusehen.

Dafürspreche auch, dass die seinerzeit in Aussicht gestellten Einnahmen durch Fördermittel in Höhe von rund 1,26 Millionen Euro nur zur Hälfte genehmigt worden seien. So habe die Stadt nunmehr von den 1,9 Millionen Euro Gesamtkosten rund 1,3 Millionen Euro selbst zu tragen.



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