Kronberg. – Mit Bedauern und Unverständnis nimmt die KfB die Mitteilung des Stadtverordnetenvorstehers zur Kenntnis, wonach alle regulären Gremiensitzungen bis zur Sommerpause mit der Begründung der aktuellen Infektionsgefahr abgesagt wurden. Statt der Stadtverordnetenversammlung soll am 4. Juni nun der HFA als sogenannter Eilausschuss nach Paragraf 51 a der Hessischen Gemeindeordnung tagen. Dieser Eilausschuss darf einberufen werden, „wenn die vorherige Entscheidung der Gemeindevertretung nicht eingeholt werden kann und Gründe des öffentlichen Wohls keinen Aufschub dulden.“ Die KfB-Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Börner dazu: „Im Eilausschuss können jedoch nur dringliche Vorlagen entschieden werden, darüber hinaus müssen sie in der nächsten Stadtverordnetenversammlung erneut beschlossen werden. Sie stehen daher unter einem gewissen Vorbehalt. Alle anderen Entscheidungen werden auf ungewisse Zeit verschoben.“
Die KfB-Fraktion sei sich sowohl der aktuellen Situation und des für die Bürger bestehenden Infektionsrisikos als auch ihrer Vorbildfunktion als ehrenamtliche Politiker bewusst und verfolge die Entwicklung genau. „Wir sehen jedoch durchaus die Möglichkeit, die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Unter den notwendigen Vorkehrungen wie der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes etc. wäre ein Tagen der Mandatsträger zum Beispiel in der Stadthalle möglich, dies handhaben auch andere Gemeinden so“, erklärt Börner.
Der Stadtverordnetenvorsteher sieht sich laut seiner Aussage in der Verantwortung, für die sogenannte Risikogruppe unter den Mandatsträgern die Sitzungen abzusagen. Vier von sechs Mitgliedern der KfB-Fraktion gehören zur sogenannten Risikogruppe, weil sie älter als 60 Jahre sind, informiert die KfB. Darunter Dr. Jochen Eichhorn, Vertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, der erklärt: „Es steht für mich außer Frage, an einer normalen Sitzung – natürlich mit den gebotenen Schutzmaßnahmen – teilzunehmen.“ „Wenn Herr Knoche die kommende Sitzung mit Verweis auf die Risikogruppen absagt, kann konsequenterweise erst dann wieder normal getagt werden, wenn ein wirksamer Impfschutz oder ein Medikament in ausreichender Menge zur Verfügung steht“, stellt Rainer Schmidt fest, der die KfB im Ausschuss für Kultur und Soziales (KSA) vertritt. „Das wäre voraussichtlich frühestens in einem Jahr wieder der Fall!“ ergänzt Dr. Eva-Maria Villnow, ebenfalls Mitglied des KSA. Die aktuelle Berichterstattung und Stand der Forschung lasse vermuten, dass grundsätzlich auch nach der Sommerpause weiterhin eine Infektionsgefahr von Covid-19 ausgehen wird. Nach der Argumentation des Stadtverordnetenvorstehers dürften die Gremien dann weiterhin nicht tagen. „Für gesetzliche Gremien gilt das aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgesprochene Versammlungsverbot aber nicht“. betont Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, „Ich habe von meinen Wählern das Mandat erhalten und möchte meine entsprechende Verantwortung auch ausüben.“
Insofern spricht sich die KfB für eine Tagung der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juni aus und unterstützt gegebenenfalls auch den Vorstoß der FDP, eine Stadtverordnetenversammlung auf Antrag eines Viertels der Stadtverordneten einzuberufen. (mw)