Königstein/Kronberg (pu) – In Konsequenz des nicht erreichten Ergebnisses in Sachen „Opel-Zoo“ nach wiederum über ein Jahr lang laufenden Verhandlungen (wir berichteten) votierte die Königsteiner Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung nach Vorschlag des Magistrats mit 34 Stimmen geschlossen für die Aufhebung des Beschlusses vom 29. Mai 2019. Die zum damaligen Zeitpunkt mit 22 Stimmen von CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen bei neun Gegenstimmen der Wählergemeinschaft „Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein“ (ALK) getroffene Weichenstellung hatte darauf gezielt, im Rahmen der angestrebten Fortschreibung des seit Frühjahr 2013 laufenden gemeinsamen Bebauungsplanverfahrens M 9 „Opel-Zoo“ (Königstein) beziehungsweise 123 (Kronberg) städtebauliche Verträge zwischen den Städten Kronberg und Königstein im Taunus sowie der gemeinnützigen von Opel Hessischen Hausstiftung als Träger des Opel-Zoos zu schließen.
Im gleichen Schritt ist im Endeffekt dem direkt im Anschluss an den letztjährigen Parlamentsbeschluss von Initiatoren auf den Weg gebrachten Bürgerbegehren, das sich gegen den städtebaulichen Vertrag wandte, stattgegeben worden. Daraus wiederum resultierend ist der angestrebte – ursprünglich für den 26. April geplante und wegen der Corona-Pandemie verschobene – Bürgerentscheid in Königstein ebenfalls final vom Tisch.
Ausschlaggebender Faktor
Ausschlaggebender Faktor für das Scheitern der Verhandlungen war die an den letztjährigen Parlamentsbeschluss geknüpfte Bedingung gewesen, dass am westlichen Ende des Opel-Zoos am Kamelgehege eine Lösung für den kostenlosen Durchgang der Königsteiner und Kronberger Bürger sowie ein Ein- und Ausgang für alle Berechtigten geschaffen wird. Außerdem sollte ein Kassenautomat errichtet werden.
Diesem Ansinnen konnte jedoch, wie Zoodirektor Dr. Thomas Kauffels auf Nachfrage der Königsteiner Woche nochmals darlegte, vonseiten der gemeinnützigen Stiftung aufgrund des finanziellen und personellen Mehraufwands nicht entsprochen werden. Der Träger des zoologischen Gartens – Bildungs-, Erholungs-, Artenschutz-, Naturschutz- und Forschungseinrichtung – hatte mehrfach öffentlich betont, der Aufwand für ein während der Öffnungszeiten mit einem Mitarbeiter zusätzlich zum Haupteingang besetztes Kassenhäuschen sei zu groß und stehe in keinem Verhältnis zur Nutzung.
Eine elektronische Zugangskontrolle schließlich wäre vom Zoo-Vorstand nur unter dem Vorbehalt akzeptiert worden, dass diese zuverlässig funktioniert hätte und zunächst von der Stadt Königstein vorfinanziert worden wäre, bis sich ihre einwandfreie Funktion auch erwiesen hätte. „Für den Fall hatte die von Opel Hessische Hausstiftung ihre Bereitschaft signalisiert, diese Anschaffung der Stadt Königstein nach zwei Jahren abzukaufen“, betonte Dr. Kauffels. Abgesehen davon wären die nach seinem Wissen auf dem Markt befindlichen elektronischen Zugänge nur für Einzelpersonen geeignet, nicht jedoch für Gruppen, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen, die entgegen der Königsteiner Vorstellungen auch weiterhin ausschließlich am Haupteingang des Zoos eingelassen werden könnten.
Langzeitthema
Zur Erinnerung: In einer langen Reihe von Verhandlungsphasen und Stillständen datiert der jüngste Aufstellungsbeschluss auch schon wieder aus dem Frühjahr 2013. Die Städte Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus wollen beziehungsweise wollten mit den laufenden Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 123 (Kronberg) und M 9 „Opel-Zoo“ (Königstein) einen baurechtlichen Rahmen schaffen, der den Fortbestand und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Opel-Zoos unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger beider Städte nachhaltig sichert. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, dem Opel-Zoo ein zusammenhängendes Betriebsgelände mit einer arrondierten, geschützten Außengrenze und verbindliche Leitlinien für die Weiterentwicklung zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Kronberg im Taunus hatte bereits mit der Vereinbarung vom 10./13. Juli 2007 mit der Von Opel Hessische Zoostiftung das Ziel anvisiert, den vollständig auf Kronberger Gemarkung liegenden Philosophenweg im Geltungsbereich des Kronberger Bebauungsplanes Nr. 123 „Opel-Zoo“ als permanent passierbare öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Kronberg und Königstein aufzugeben und als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Zoo“ zur Nutzung durch Mitarbeiter in das Tiergehege zu integrieren.
Dieses Vorhaben stieß jedoch bei Teilen der Bevölkerung beider Städte auf erheblichen Widerstand. Für Kronberger und Königsteiner Bürger war zum Ausgleich eine kostenfreie, zeitlich limitierte Durchgangsmöglichkeit und eine vergünstigte Jahreskarte ausgehandelt worden. Als Wegeverbindungen zwischen Königstein und Kronberg im Taunus bestehen in jedem Fall weiterhin der asphaltierte Fußgänger-/Radweg direkt an der B 455 entlang oder der Scheibelbuschweg durch den Wald. Im Dezember 2018 hatten Kronbergs Stadtverordnete mit 22 Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen und sechs Enthaltungen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Opel Zoo“ gestimmt und damit klare Zeichen gesetzt.
Gesprächsbereitschaft
In den Reihen der Königsteiner Parlamentarier überwiegen die Signale für eine Wiederaufnahme von Gesprächen. Zoodirektor Dr. Thomas Kauffels bestätigte ebenfalls auf entsprechende Nachfrage der Königsteiner Woche, er habe in einem Schreiben an Bürgermeister Leonhard Helm Gesprächsbereitschaft signalisiert. Den von der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein formulierten Vorwurf der fehlenden Kompromissbereitschaft wollte er nicht unkommentiert stehen lassen. „Es scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass es mal Pläne für eine Rundweg-Lösung gab, die wir aufgrund des Widerstands über Bord geworfen haben, erneut Geld in die Hand nahmen für die Ausarbeitung neuer Pläne, für Gutachten, die als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren dienen“, rief Dr. Kauffels in Erinnerung.
Nunmehr muss sich zeigen, ob die ins Auge gefassten Gespräche zustande kommen und Ergebnisse bringen.