Hochtaunus/Kronberg (mg) – Der Landrat wird in Hessen direkt von der Bürgerschaft gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. In seinen Aufgaben- und Kompetenzbereich fallen allerhand Dinge, die letztlich konkrete Auswirkungen auf die Kommunen im Kreis haben, so auch in Kronberg im Taunus. Der Landrat nimmt als Behörde der Landesverwaltung nach Maßgabe der Hessischen Gemeindeordnung die Aufsicht (Kommunal- und Fachaufsicht) über die kreisangehörigen Gemeinden wahr, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das bedeutet, dass jede Stadt und jede Gemeinde im Hochtaunuskreis im Fokus und Kompetenzbereich dieser Person liegt. Der Landrat hat als Behörde der Landesverwaltung darauf hinzuwirken, dass die im Landkreis tätigen Verwaltungsbehörden in einer dem Gemeinwohl dienlichen Weise zusammenarbeiten. Die anderen Behörden im Landkreis sollen mit ihm Fühlung halten. Er leitet die Sitzungen des Kreisausschusses, bereitet dessen Beschlüsse vor und sorgt für deren Umsetzung, es sei denn, die jeweiligen Dezernenten werden direkt beauftragt. Zudem hat er die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen zu Dienstversammlungen zusammenzurufen. Die Bürgermeister haben an diesen Versammlungen teilzunehmen. Man sieht, der Landrat hat als Landesbehörde eine übergeordnete Funktion; es ist folglich „nicht unerheblich“, wer dort den Amtsstuhl innehat und Entscheidungen trifft.
Kandidatin und Kandidaten
Zur Wahl stehen im Hochtaunuskreis am kommenden Sonntag, den 28. Januar, Amtsinhaber Ulrich Krebs von der CDU. Herausgefordert wird er von Sabine Schulze-Odewald von Bündnis90/DIE GRÜNEN und Frank Bücken von der AfD. Der in Kronberg wohnende Ulrich Krebs bekleidet das Amt seit dem Jahr 2006, was beinahe zwei Dekaden darstellt. Sicherlich kein leichtes Unterfangen, gegen eine Politikpersönlichkeit dieses Formats anzutreten. Gleichwohl gab es historisch auch David und Goliath, und „der Underdog“ kann stets für eine Überraschung sorgen. Entschieden wird am Wahltag. Sabine Schwarz-Odewald wohnt in Steinbach, Frank Bücken in Königstein. Auf Wahlkampfveranstaltungen positionierten sich alle drei Bewerber in den vergangenen Wochen auf allerlei Marktplätzen und Veranstaltungen, an zahlreichen Bahnhöfen und überall dort, wo man glaubte, auf „Stimmenfang“ gehen zu können. Die Wählerinnen und Wähler werden es am kommenden Sonntag sehen und vor allem mitbestimmen.
Schätzenswertes Wahlrecht
Hierzu muss und sollte man allerdings sein Wahlrecht auch wahrnehmen, denn von nichts kommt nichts. Es liegt nun in der Eigenverantwortung jeder und jedes Wahlberechtigten; Ausreden sind in herausfordernden Zeiten, in denen es unter anderem und vor allem um den Demokratieerhalt, die Energiewende und vieles Essenzielle mehr geht, fehl am Platz. Es bleibt noch genügend Zeit, sich auf den Internetseiten oder telefonisch bei den jeweiligen Wahlbüros der Kandidaten Informationen einzuholen, um dann nicht nur seinem demokratischen Recht, sondern auch seiner „Pflicht“ zum Demokratieerhalt nachzukommen. Wählen gehen ist Ehrensache, die Möglichkeit dazu nicht selbstverständlich und von unseren Vorfahren hart errungen worden. Jede Kandidatin und jeder Kandidat konnte und kann gewiss zu allem gefragt werden, was auf der „Seele“ brennt. Für die Antworten sind dann allerdings die drei zur Wahl stehenden Menschen eigenverantwortlich. Oder womöglich ihre jeweiligen Kommunikationsberaterinnen und Kommunikationsberater. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, gleichzeitig aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Kronberg unter der Rufnummer 06173/7034300. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer E-Mail an wahlen[at]kronberg[dot]de. Sämtliche Wahlbezirke und Wahllokale sind auch der Internetseite der Stadt Kronberg zu entnehmen: www.kronberg.de. Dort einfach das Feld „Landratswahl“ anklicken.