Leserbrief

Unser Leser Dr. Henning Schrader, Merianstraße, Kronberg, schreibt zum Leserbrief von Hanspeter Borsch (Bote v. 25. November Folgendes:
Der Architekt Hanspeter Borsch zeigt – wie alle seine Schriften – beste historische Kenntnis und legt den Finger in die Wunde. Der „ Kaiser-Friedrich-Denkmalspark“ – später Stadtpark und jetzt in historischer Ignoranz Viktoriapark genannt – beruht auf einem Vertrag vom 1. Oktober 1902. Ein Exemplar dieses Vertrages liegt im Stadtarchiv, ein weiteres beim Landrat in Bad Homburg. Da der Vertrag in altdeutscher Schrift geschrieben ist, scheint er für die heute Verantwortlichen im Rathaus ein Buch mit sieben Siegeln zu sein – jedenfalls scheint ihn seit vielen Jahren niemand mehr gelesen, geschweige denn beachtet zu haben. Hier deshalb einige Hinweise auf seinen Inhalt, die vieles, was seit 1945 in dem Park geschehen ist, in Frage stellen. Vertragsschließende waren der geschäftsführende Ausschuss für die Errichtung eines Kaiser-Friedrich-Denkmals, vertraglich durch den Vorsitzenden, Landrat Dr. von Meister, Bad Homburg und der Stadt Cronberg, damals vertreten durch den Bürgermeister Jamin. Schirmherr des Unternehmens war der Schwager des Kaisers Friedrich, der Großherzog von Baden. Die Kaiserin Viktoria war 1901, wie auch ihr Mann zuvor, an Krebs gestorben. Sie hatte aber für den projektierten Park der Stadt verschiedene Grundstücke geschenkt, andere hatte der Ausschuss aufgekauft; weitere hatte die Stadt zur Verfügung gestellt. In § 2 des Vertrages heißt es u.a., dass sämtliche Grundstücke unwiderruflich nur für Zwecke des Kaiser-Friedrich- Denkmals zu verwenden seien und dies im Stock- und Grundbuch so einzutragen wäre. Im Kataster habe der Park die Bezeichnung „Kaiser-Friedrich-Denkmals-Park“ zu erhalten. Auch hinsichtlich der Bepflanzung und Blickachsen gibt es Vorgaben.

In §5 liest man: „Die Zwecke des Kaiser- Friedrich-Denkmals bestehen in der dauernden würdigen Erhaltung des Denkmals, seiner architektonischen Teile und Zubehörungen, des Weihers und des Baches und des gesamten Parkes“. Dieses Zweckinteresse soll dauernd durch den Landrat des Obertaunuskreises der Stadt (Kronberg) gegenüber vertreten werden. Die Stadt ist deshalb verpflichtet, alljährlich zum 1. Dezember dem Landrat Rechenschaft abzulegen.

„Der Landrat hat das Recht zur Intervention. Verweigert er seine Zustimmung, ist die Entscheidung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden (jetzt Darmstadt) maßgebend.“

Der gegenwärtige Herr Bürgermeister mag einmal belegen, ob seit 1945 auch nur einer der Eingriffe in den Park überhaupt dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt wurde. Und wie steht es mit der monströsen Brücke zum Konzertsaal an der Schillerstraße ?

Der Vertrag aus dem Jahre 1902 gilt unverändert. Da gibt es keine Verjährung. Leider sieht der Vertrag keine Vertragsstrafe vor. Aber man vertraute wohl dem korrekten Verhalten der jeweiligen Kronberger Bürgermeister, sich beim Landrat Genehmigungen einzuholen, der Vertragstreue der Landräte und auf die Weisheit des Regierungspräsidenten als letzter Instanz. Und vielleicht wäre vieles unterblieben, wenn man den Vertrag hervorgesucht und entziffert hätte. Hinsichtlich der Konzert-Brücke ist es noch nicht zu spät und sollte vom Stadtparlament korrekterweise beachtet und befolgt werden!



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