Unser Leser Heinz-Georg Heil, Kronberg, schreibt uns zum Thema: Gelten für immer mehr Radfahrer keinerlei Regeln?
Einige Radler werden immer mehr zu einem Ärgernis. Diese ignorieren die auch für sie geltende Straßenverkehrsordnung immer öfter.
Beispiel rote Fußgängerampel: Bei Querung eines ampelgesicherten Fußgängerüberwegs wird größtenteils die rote Ampel ignoriert. Als ein Beispiel von vielen ist der Fußgängerüberweg an der Ballenstedter Straße / Sodener Straße zu nennen. Noch schlimmer ist die Situation am Campus Kronberg. Hier wird die rote Fußgängerampel wohl grundsätzlich ignoriert. Beispiel verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraßen: In diesen Bereichen gilt auch für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit (10 km/h). Zum Beispiel am Dalles in Oberhöchstadt (Einfahrt von der Altkönigstraße beziehungsweise Oberurseler Straße), wo kaum einer der Radfahrer seine Geschwindigkeit anpasst. Auch in der Limburger Straße gilt teilweise Schrittgeschwindigkeit inklusive Fahrten entgegen der Einbahnregelung. Bei den gefahrenen Geschwindigkeiten entgegen der Einbahnstraße ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis es zu Unfällen mit Personenschäden kommt.
Verkehrsteilnehmer, die sich an die Schrittgeschwindigkeiten halten, müssen mit obszönen Gesten beziehungsweise Beschimpfungen seitens einiger Auto- aber auch Radfahrer rechnen. Kaum Rücksichtnahme auf Fußgänger: Auf Fußgängerwegen und kombinierten Fußgänger/Fahrradwegen wird teilweise regelrecht gerast. An Fußgänger wird unmittelbar vorbeigefahren in geringem Abstand, ohne ein Klingelzeichen (scheint es nicht mehr zu geben).
Hier sollte der Gesetzgeber auch einen Mindestabstand und eine Geschwindigkeitsbeschränkung beim Vorbeifahren an Fußgängern vorgeben, zum Beispiel 7 km/h, wie dies auch für Elektromobile gilt. Dies sollte auch analog für Waldwege und landwirtschaftliche Wege gelten. Anscheinend sind diese Radler der Meinung, auf landwirtschaftlichen Wegen immer Vorfahrt zu haben. Nach meinen Beobachtungen gehen sie davon aus, dass im Begegnungsverkehr die großen Fahrzeuge bzw. Maschinen ausweichen müssen, damit diese Radler ihre Fahrt im vollen Tempo fortsetzen können. Keine Beleuchtung in der Dämmerung / Nacht: Vermehrt ist zu beobachten, dass eine Beleuchtung der Fahrräder in der Dämmerung beziehungsweise Nacht fehlt. Bei verkehrswidrigen Verhalten sollten auch Radfahrer zum Beispiel bei Überfahren einer roten Ampel beziehungsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen durch ein Verwarnungsgeld, Geldstrafe oder mehr analog dem Vergehen durch einen Autofahrer sanktioniert werden. Die Frage sei erlaubt, wie oft in diesem Jahr in der Gemarkung Kronberg durch die Ortspolizei, zum Beispiel im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen am Dalles, Sanktionen gegenüber den Radfahrern ausgesprochen wurden.
Abschließend möchte ich den Radfahrern danken, welche die Verkehrsregeln beachten und im besonderen Maß Rücksicht auf Fußgänger und insbesondere Kinder und Behinderte nehmen.