Weitere Lockerungen ab 1. August im Zuge der Corona-Pandemie

Hessen/Kronberg (kb) – Noch bevor der jüngste Anstieg der Fallzahlen registriert werden musste, hat die Hessische Landesregierung aufgrund positiver Entwicklungen der Corona-Pandemie in Hessen weitere Lockerungen beschlossen: Ab dem 1. August können die Hessinnen und Hessen Mannschaftssportarten wieder uneingeschränkt nachgehen. Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich. Ab August können sämtliche Teamsportarten sowie der Schulsport ohne Anzahlbeschränkung ausgeübt werden. Wichtig dabei bleibt aber, dass die Hygieneregeln in den Vereinen sowie im Sportunterricht eingehalten werden.

„Die beschlossene Änderung der Corona-Verordnung ist eine gute Nachricht für alle Sportlerinnen und Sportler sowie die Schülerinnen und Schüler in Hessen. Mit der Freigabe der Personenzahl ist jetzt Kontaktsport in allen Mannschaftssportarten sowie im Schulunterricht ohne Einschränkungen wieder möglich. Dass es dazu kommen kann, ist auch der vorbildlichen Haltung während der zurückliegenden Monate zu verdanken. Durch die Lockerung können die übliche Saisonvorbereitung und der Spielbetrieb in den Ballsportarten wie beispielsweise Fußball, Handball und Volleyball wieder durchgeführt werden. Auch die Schulen haben Planungssicherheit und können sich einhergehend mit der weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb nach den Sommerferien bestmöglich vorbereiten“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Bedeutsamer Schritt

Laut den Ministern haben alle im Landessportbund Hessen organisierten Fachverbände und ihre angeschlossenen Vereine in den vergangenen Monaten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie auch die schrittweisen Lockerungen mit großem Verantwortungsbewusstsein, Umsicht und Augenmaß umgesetzt. Deshalb könne nunmehr auch dieser so bedeutende Schritt hin zu mehr Normalität im Sportalltag der über 7.500 Sportvereine Hessens erfolgen. Die Sportfachverbände und Vereine sind hierbei weiterhin angehalten, Hygienekonzepte zu erarbeiten und vor Ort mit Leben zu füllen. Insbesondere beim Zugang zu den Sportstätten sollten Warteschlangen vermieden und in den Umkleiden sowie Sanitäranlagen auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden.

„Sportler brauchen Ziele, auf die sie hinfiebern und hintrainieren können. Die Neuordnung der Verordnung eröffnet diese Perspektive: Von der Kreisklasse bis zur Regionalliga – jetzt haben alle eine gemeinsame Motivation vor Augen: den Saisonstart. Mit der nunmehr getroffenen Regelung freuen sich auch hunderttausende Kinder und Jugendliche, endlich wieder zusammen mit ihren Mitspielerinnen und Mitspielern ins Mannschaftstraining gehen zu können. Der Sport kann nun auch wieder in vollem Umfang seine verbindende und integrative Kraft zur Geltung bringen“, so Sportminister Peter Beuth.

Alle Verbände der großen Mannschaftssportarten können durch die Lockerung den geregelten Spielbetrieb planen und sich mit Trainingsspielen in gewohnter Weise darauf vorbereiten. Der Hessische Fußball-Verband etwa plant, noch im August nicht nur das Pokalfinale im Hessischen Fußball-Pokal durchzuführen, sondern die neue Spielzeit auch mit der ersten Pokalrunde am letzten Augustwochenende einzuläuten. Der Spielbetrieb in den Ligen und Klassen des Hessischen Fußball-Verbands kann nunmehr wie geplant am 5./6. September beginnen. Zudem können hessische Handball-, Volleyball- und Fußballmannschaften im Breiten- und Freizeitsport nunmehr auch mit Beginn des kommenden Monats Test- und Vorbereitungsspiele in Hessen durchführen.

Schulsport

Auch in den Sommerferien arbeitet die hessische Schulverwaltung intensiv daran, die Grundlagen für die weitgehende Rückkehr zum Regelbetrieb nach den Sommerferien zu legen und die Schulen bestmöglich vorzubereiten. „Um die rechtlichen Grundlagen für den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen zu schaffen, haben wir als Landesregierung nun die Möglichkeit geschaffen, von der Einhaltung des Mindestabstands abzuweichen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Dies gelte insbesondere zwischen Schülerinnen und Schülern des Klassenverbands, den unterrichtenden Lehrkräften beziehungsweise zugeordnetem Betreuungspersonal sowie dem weiteren Schulpersonal in allen Schularten und Jahrgangsstufen, soweit es für den Unterrichtsbetrieb im regulären Klassen- und Kursverband erforderlich und nach den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Hessen zulässig ist. Wo immer möglich, solle insbesondere bei Besprechungen, Konferenzen sowie schulbezogenen Veranstaltungen weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. „Darüber hinaus kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in Absprache mit dem Gesundheitsamt anordnen, dass auf dem Schulgelände außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss.“ Diese beiden Änderungen sind auch Bestandteil des überarbeiteten Hygieneplans, den die Schulen in wenigen Tagen erhalten. In diesem wird auch auf freiwilliger Basis die Verwendung der Corona-Warn-App empfohlen. Der neue Hygieneplan sieht außerdem vor, dass Sportunterricht sowie außerunterrichtliche Sportangebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen stattfinden können. Um ein ungehindertes Infektionsgeschehen zu vermeiden, finden im ersten Schulhalbjahr keine überörtlichen schulsportlichen Wettbewerbe statt. Auch der Musikunterricht ist unter Einhaltung einiger Hinweise möglich. Einzig das gemeinsame Singen und das gemeinsame Musizieren mit Blasinstrumenten im Klassenraum unterliegen weiterhin Einschränkungen. So kann gemeinschaftlicher Gesang bis auf Weiteres nur im Freien stattfinden.

„Insbesondere sportliche und musische Angebote haben stark unter den Corona-Einschränkungen gelitten. Daher freut es mich, dass im neuen Schuljahr der Sport- und Musikunterricht – wenn auch mit Auflagen – möglich sein wird. Natürlich behalten wir die Entwicklung der Corona-Pandemie permanent im Auge und haben für den Fall neuer Einschränkungen entsprechende Regelungen erarbeitet“, so Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Finanzielle Ausstattung

Zur besseren Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, mit Tablets oder Notebooks stellt Hessen den Schulträgern insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stammen 37 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm, weitere 13 Millionen Euro investiert Hessen aus Landesmitteln. „Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine zeitgemäße digitale Ausstattung für den Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler und die Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem ist. Damit die Schulträger möglichst schnell die Endgeräte anschaffen können, werden die jeweiligen Kontingente in Kürze unkompliziert ohne langwierige Anträge zugewiesen“, so der Kultusminister und ergänzte: „Die 13 Millionen Euro Landesmittel sind Teil des gestern von Finanzminister Michael Boddenberg vorgestellten ersten Maßnahmenpakets aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.“

„Gemeinsam mit dem Hessischen Sozialministerium befinden wir uns außerdem auf der Zielgeraden für ein Test-Konzept für Lehrkräfte und die wissenschaftliche Begleitung der Wiederaufnahme des schulischen Regelbetriebs. Jede Lehrkraft kann sich voraussichtlich in der letzten Ferienwoche erstmals auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen. Außerdem erhalten die Schulen noch in den Ferien erneut eine große Lieferung mit persönlicher Schutzausrüstung für Lehrerinnen und Lehrer“, erklärte Lorz abschließend.



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