Mehr Transparenz bei anstehenden Straßensanierungen

Kronberg (pu) – Seit langem scheiden sich bei den finanziellen Beiträgen der Bürger für grundhafte Straßenerneuerungen die Geister. Nicht nur, dass die Bevölkerung sich teils an der durch die Stadt vorgenommenen Kategorisierung als Anlieger- oder Durchgangsstraßen reibt, wovon die jeweiligen Anliegerbeiträge abhängig sind, zudem wurden immer wieder Stimmen laut, die frühzeitigere Bekanntgabe des Zeitpunkts einer anstehenden Straßenbausanierung wünschten.

In den letzten Monaten ist in diese leidige Angelegenheit deutlich Bewegung gekommen. Zum einen hat das Parlament in der Dezembersitzung eine moderate Senkung der Beiträge ab 1. Januar 2019 beschlossen, zum anderen ist das Straßensanierungsprogramm der Jahre 2020 bis 2038 seit einigen Tagen online auf der städtischen Homepage zu finden und eröffnet den betroffenen Anliegern einen Überblick über Zeitpunkte und anfallende Kosten von grundhaften Straßenerneuerungen im Stadtgebiet. Diese Vorgehensweise hatte der Magistrat im Oktober letzten Jahres abgesegnet.

Des Weiteren stellte der Leiter des Fachbereichs Bauen und Facilitymanagement, Andreas Felden, in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) den aktuellen Sachstand des fortgeführten Straßenkatasters vor, in dem Zustand und Zustandekommen der Bewertung der Straßen im Stadtgebiet aufgelistet sind. Demnach wurde das Kronberger Straßennetz mit Flächenbestand und Oberflächenzustand erstmals 2002 erfasst und 2008, 2013 und 2015/16 jeweils aktualisiert. Dies basiert auf der Grundlage der „Empfehlungen für ein Erhaltungsmanagement von Innerortstraßen (EEMI)“. Das gesamte Straßennetz ist demnach in Netzknoten (Kreuzungspunkte von Straßen) und Netzabschnitten von mindestens zehn Metern (Verbindung von Netzknoten) unterteilt, den Netzabschnitten werden beliebig viele Querschnittsstreifen (Fahrbahn, Geh- und Radweg, Parkbucht und Vieles mehr) zugeordnet. Jedem dieser Querschnittstreifen sind wiederum Zustandswerte zugeordnet. Nach Aussage Feldens wird bei der Zustandsbewertung zwischen Nebenflächen wie etwa Gehweg und Parkbuchten beziehungsweise unbefestigten und befestigten Fahrbahnflächen unterschieden, für die Zustandsbewertung Zustandsklassen (ZKL) samt differenzierter Aussage zu den Schadensmerkmalen wie Unebenheiten, Spurrinnen, Risse, Oberflächenabplatzungen oder Flickstellen herangezogen.

Im Gegensatz dazu wird bei Nebenflächen und unbefestigten Fahrbahnflächen ausschließlich der Gesamtwert 1 bis 5 direkt vor Ort ermittelt, der ausschließlich einen informativen Charakter hat.

Nach den Worten Feldens werden außerdem zur Qualitätssicherung etwa 10 Prozent des Netzes doppelt erfasst. Zwischenzeitlich durchgeführte Neubau- und Sanierungsmaßnahmen fließen in das Verzeichnis ein. Sämtliche gesammelten und jeweils aktualisierten Daten des Straßenkatasters dienen als Grundlage zur Entscheidung über die Notwendigkeit des Handlungsbedarfs, sprich über den Zeitpunkt der Realisierung einer anstehenden Sanierungsmaßnahme. Das ist bei Fahrbahnen der Fall, wenn der Schwellenwert von 4,5 erreicht ist. Nach dem heutigen Stand der Technik wird bei Straßenflächen von einer Lebensdauer von 30 Jahren ausgegangen.

Nach Angaben der Stadtverwaltung stehen laut Straßensanierungsprogramm 2020 bis 2024 folgende Straßen im Stadtgebiet zur grundhaften Erneuerung an:

Das geplante Straßensanierungsprogramm kommunaler Straßen im Stadtgebiet Kronberg im Taunus für die Jahre 2025 bis 2038

Beitragsrelevant sind die Kosten für Straßenbau. Die Kosten für Wasser und Kanal werden über den Gebührenhaushalt abgerechnet.

Straßentyp 1: überwiegend Anliegerverkehr

Straßentyp 2: überwiegend innerörtlicher Durchgangsverkehr

Straßentyp 3: überwiegend überörtlicher Durchgangsverkehr

Die Planung wird bei Bedarf angepasst.

Tabellen: Stadt Kronberg:

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