Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan

Kronberg (kb) – Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus weist in einer Mitteilung nachrichtlich darauf hin, dass auf der Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus unter https://kronberg.ratsinfomanagement.net/diverses/downloads/1 die Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2024/2025 sowie die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Verfügung steht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 28. November, bis einschließlich Freitag, 6. Dezember, jeweils von 8 bis 12 Uhr im Verwaltungsgebäude in der Katharinenstraße 12 öffentlich aus.



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