Neues städtisches Förderprogramm für private und gewerbliche Eigentümer

Kronberg (pu) – Auf Vorschlag des Magistrats der Stadt Kronberg werden alle sechs im Parlament vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften am Donnerstag, 10. Oktober, einstimmig Richtlinien der Kommune für die Gewährung von Fördermitteln für nichtverpflichtende Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen an baulichen Anlagen beschließen. In einem zweiten Schritt hebt die Stadtverordnetenversammlung den Sperrvermerk über 300.000 Euro im Sachkonto 7128000, Produkt 4-561007 (Umwelt, Natur und Flächenausgleich) des aktuellen Haushalts auf.

Nachdem über diese beiden Punkte Einigkeit in den vorbereitenden Ausschüssen herrschte, steht den Beschlüssen nichts mehr im Weg. In der Antragsbegründung erklärt Erster Stadtrat Heiko Wolf (parteilos), dass durch das städtische Förderprogramm private und gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer angeregt werden sollen, Maßnahmen zur solaren Strom- und Wärmeerzeugung (Klimaschutzkonzept, Maßnahme 28 „Kommunales Förderprogramm für Photovoltaik, Balkonmodule und Solarthermie“) beziehungsweise Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung (Klimaschutzkonzept, Maßnahme 27 „Kommunales Förderprogramm für Fassaden-/Dachbegrünung“) durchzuführen. Mit der Fördermittelrichtlinie Klimaschutz und Klimaanpassung werde der Rahmen für die Förderung festgelegt.

Im Doppelhaushalt 2024 und 2025 sind dafür jeweils 300.000 Euro eingestellt, die noch mit einem Sperrvermerk (vorbehaltlich der Zustimmung zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie) versehen sind.

Die Fördermittelrichtlinie wurde laut Wolf nach den Erfahrungen anderer Kommunen im Hochtaunuskreis entwickelt und soll neben den gezielten Anreizwirkungen für die Schlüsseltechnologien und -maßnahmen in Kronberg vor allem unbürokratisch zu beantragen und verwaltungsseitig zeitnah zu bearbeiten sein. Es sei daher ein einstufiges Verfahren gewählt worden, das heißt, dass der Zuschuss nach der erfolgreichen Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen statt vorher beantragt werden kann. „Es wird mit einer sehr hohen Inanspruchnahme, insbesondere bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern, gerechnet“, so der Baudezernent abschließend.



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