Parlamentsmehrheit für Prioritätenkatalog für B-Pläne

Kronberg (pu) – Mit 27 Ja-Stimmen bei nur einer Gegenstimme hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung auf Antrag der FDP-Fraktion beschlossen, den Magistrat zu bitten, einen Prioritäten-Katalog plus Zeitplan für die Wiederaufstellung und Aufstellung von B-Plänen mit der Zielrichtung zu erstellen, solche Gebiete zuerst zu „beplanen“, bei denen, bei der derzeitigen Anwendung des §34 BauGB, eine zu hohe Verdichtung zu befürchten ist und die städtebaulich für die Stadt Kronberg von Bedeutung sind.

Den wachsenden Siedlungsdruck und die aus ihrer Sicht in jüngster Vergangenheit extrem dichte Bebauung von Grundstücken wie in der Merianstraße/Ecke Kreuzenäckerweg vor Augen, will die Lokalpolitik künftig, wie berichtet, wieder mehr Mitspracherecht bei der Stadtentwicklung haben. Vor diesem Hintergrund zielt der FDP-Antrag darauf, „zügig B-Pläne für die Gebiete aufzustellen, bei denen weitere und zu hohe Verdichtung droht“, wie es der FDP-Fraktionsvorsitzende Walther Kiep umschrieb.

Im Fokus dabei ist eine ganze Reihe von Bebauungsplänen. Die Rede ist von 15 bis 20, die vor etwa zehn Jahren mangels Rechtsfestigkeit aufgehoben werden mussten und nach wie vor nicht ersetzt wurden. Jahrelang waren angesichts der angespannten Haushaltssituation teils Kostengründe dafür verantwortlich. In den meisten Fällen werden Bauanträge in diesen Gebieten seitdem nach §34 Baugesetzbuch beurteilt. Dieser Vorgehensweise will man nunmehr nach Möglichkeit Einhalt gebieten. Im Blickpunkt vor allem Gebiete, die nach den Worten Kieps „besonders gefährdet sind, denn B-Pläne sind teuer. Bausünden allerdings kommen uns noch erheblich teurer.“

SPD-Antrag

Die Sozialdemokraten hatten alleinig bezogen auf Oberhöchstadt Ähnliches im Sinn und am Parlamentsabend einen Antrag zur Entwicklung von Bebauungsplänen im inneren Oberhöchstädter Ortsbereich zur Wahrung des Ortsbilds gestellt, um nach Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Christoph König eine Handhabe zu haben, damit „Änderungen planvoll verlaufen und Neues zugeführt werden kann, dabei jedoch die Struktur erhalten bleibt. Deshalb sollte das Kerngebiet planerisch gesichert werden!“ Dies sei Aufgabe der Politik, die Erkenntnisse des Stadtentwicklungskonzepts sollten dabei einfließen. Die Christdemokraten verweigerten diesem Ansinnen die Zustimmung, da laut des Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU), Max-Werner Kahl, das im März 2017 von der Stadtverwaltung in Aussicht gestellte Ortskernentwicklungskonzept Oberhöchstadt bisher noch nicht „erarbeitet und politisch begleitet werden konnte“. Dieses Konzept wolle man erst einmal kennenlernen und somit Geld sparen. Dieser Argumentation schlossen sich auch FDP und KfB an, daraus resultierend wurde der SPD-Antrag mit 18 Gegenstimmen bei nur neun Befürwortern abgelehnt.

Die Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) gab durch die Co-Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur ihrer Freude darüber Ausdruck, „dass sowohl die SPD mit ihrem Antrag 5205/2019 als auch die FDP auf die zukünftige Bautätigkeit in Kronberg mehr als bisher Einfluss gewinnen möchten.“ „Wir erinnern in diesem Zusammenhang an unseren Antrag, den B-Plan Waldhof wieder aufleben zu lassen, unsere Kritik an der viel zu dichten Bebauung an der Merianstraße/Ecke Kreuzenäckerweg oder an unsere Unterstützung, einen B-Plan für das Gebiet um die Bahnhofsstraße aufzustellen“, führte Esen-Baur aus. Was in Bebauungsplänen stehe, sei vollumfänglich entwickelt, werde von Kronberg, seinen Politikern und dem Magistrat verantwortet und das Ergebnis diene der vorherigen Information von Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten.

Ei ins Nest legen

In Kenntnis des großen Arbeitsaufwands richtete der FDP-Fraktionsvorsitzende Kiep das Wort an den Bauausschuss: „Verehrte Kollegen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, uns ist vollkommen klar, welches Ei wir Ihnen damit ins Nest legen!“

„Alles hat seine Zeit, auch die Aufhebung der B-Pläne damals war zweifellos nachvollziehbar, inzwischen liegen jedoch andere Rahmenbedingungen vor“, hatte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Haas einerseits zwar vollstes Verständnis für den FDP-Antrag, andererseits richtete er den Blick auf die Kehrseite der Medaille. „Wir wissen allerdings auch um die riesige Herausforderung für die Verwaltung angesichts der aktuellen personellen Engpässe, und im Übrigen ist Nahverdichtung nicht grundsätzlich immer schlecht, sondern muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden. Die Alternative wäre die Ausweitung nach außen, und auch die wird bekanntlich ebenso als problematisch eingestuft.“ Noch einen Schritt weitergehend brach er eine Lanze für die Verwaltung und den Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, allem voran die Stadt- und Bauleitplanung. „Angesichts des permanent hohen Arbeitsaufwands und der ständig an sie herangetragenen neuen Forderungen wissen die doch gar nicht mehr, wo sie anfangen sollen. Ich sage Ihnen schon heute ganz klar, mit dieser dünnen Personaldecke ist das nicht leistbar und die SPD wird bei der Aufstellung des kommenden Doppel-Haushalts darauf ein besonderes Augenmerk richten!“

Vorgaben

Erster Stadtrat Robert Siedler (parteilos) nahm diesen Ball auf und rückte das Bild, vor allem an die Adresse der FDP, KfB und CDU gerichtet, zurecht: „Es ist zum einen durchaus grundsätzlich richtig, dass die Bauleitplanung das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung von Kommunen ist und ein probates Mittel für gewünschte Einschränkungen. Nichtsdestotrotz ist es an der Zeit, den Ball mal zurückzuspielen, denn die Stadtverordnetenversammlung hat in den letzten Jahren versäumt, Anträge zur Aufstellung von Bebauungsplänen zu stellen!“

Abgesehen davon, so Siedler weiter, gehe bei der aktuellen Diskussion völlig unter, „dass das, was jetzt im §34 Baugesetzbuch möglich ist, auch in Bebauungsplänen rechtlich möglich ist!“ Beim „34er“ seien Dinge, die man prüfen müsse, nicht „festgezurrt“, sondern von Einzelfall von Einzelfall unterschiedlich. „Wir als Verwaltung müssen nicht den ganzen Prüfungskanon aufrufen, sondern die Vorgabe, was geprüft wird, gibt es vom Hochtaunuskreis. Immer alle Kriterien prüfen ist somit weder erforderlich noch von der Verwaltung leistbar!“



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