Kronberg (pu) – Laut Bundesverband Deutscher Bestatter steigt die Nachfrage nach Baumbestattungen. Bei dieser naturverbundenen Beisetzungsvariante wird die Asche des Verstorbenen in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes in zersetzbaren Urnen beigesetzt. Als Beweggründe für diese Wahl werden unter anderem Naturverbundenheit und der Wunsch nach überschaubareren Kosten im Gegensatz zum früher üblichen Reihengrab oder einem herkömmlichen Urnengrab genannt. Dies vor Augen hat die Fraktion der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) in der heute zu Ende gehenden Sitzungsrunde einen Prüfantrag zu „Bestattungsmöglichkeiten im Kronberger Stadtwald“ eingebracht. Mit ihrem Vorstoß wirbt die KfB bei ihren Gremienkollegen anderer Couleur um Zustimmung, per Parlamentsbeschluss den Magistrat zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt zu untersuchen, ob im Kronberger Stadtwald die Möglichkeit der Ausweisung einer Fläche als Bestattungswald besteht. Zusätzlich soll die Abwicklung über einen möglichen Eigenbetrieb oder alternativ die Zusammenarbeit mit gewerblichen Anbietern betrachtet werden. In Vorbereitung der erhofften Zustimmung für diesen Antrag legte KfB-Abgeordneter Dr. Marcus Bodesheim in der jüngsten Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) weitere Gründe für den gesehenen Handlungsbedarf dar. Allem voran müssten Kronberger Bürger nach Kenntnisstand der Wählergemeinschaft mangels vorhandenem hiesigem Angebot zur Erfüllung ihres Waldbestattungswunschs nach Weilrod, Taunusstein, Rosbach oder Dietzenbach ausweichen.
Ähnliche Situation in der Nachbargemeinde Steinbach; dort sei jedoch schon gehandelt und die Prüfung eines Bestattungswalds beschlossen worden. Dies sei nunmehr auch für die Burgstadt wünschenswert, „weil es älteren Angehörigen ofmals nicht mehr oder nur schwer möglich ist, die entsprechenden Orte von Kronberg aus aufgrund der Entfernung und der Verkehrsanbindung aufzusuchen“. Darüber hinaus verursache ein Bestattungswald keinen großen Aufwand und die Pfege übernehme die Natur. Daraus resultiere in ökologischer Hinsicht die Erhöhung von altem und damit wertvollen Baumbestand, dennoch bleibe das Betretungsrecht im Wald für alle erhalten.
Laut Recherche der KfB ist der Betrieb somit kostengünstig und könne beispielsweise von der Stadt auch im Eigenbetrieb durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang lenkte Bodesheimer den Blick auf die Stadt Roßbach, die Erfahrungen auf diesem Gebiet habe. Alternatv sei die Einbeziehung von gewerblichen Anbietern wie der Friedwald GmbH zu prüfen.
Komplexer Sachverhalt
In Reaktion rief Sandra Poschmann, die Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, eine schon vor etwa zehn Jahren durchgeführte diesbezügliche Prüfung in Erinnerung. Im Ergebnis habe damals konstatiert werden müssen, dass der Kronberger Stadtwald aufgrund der für Bestattungsflächen zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Zwecke ungeeignet sei. Eine Rolle spielten dabei unter anderem die Notwendigkeit der Schaffung ebener Flächen, die Beachtung der Verkehrssicherungspflicht und das Vorhandensein von Parkmöglichkeiten. Außerdem müsste die Fläche gepflegt und verwaltet werden, denn im Grunde entstünde ein neuer Friedhof mit all seinen Auflagen. Diesen Erkenntnissen Rechnung tragend sei auf allen Kronberger Friedhöfen die Möglichkeit der Belegung von Baumgräbern eingerichtet worden. In diesem Zusammenhang erinnerte Poschmann auch an die Wiesengräber.
In Ergänzung hob Bürgermeister Christoph König (SPD) ebenfalls hervor, „das Thema ist bei näherer Betrachtung deutlich komplizierter“. Er skizzierte sowohl im Bestattungsgesetz verankerte Festlegungen als auch die hohe Erholungsfunktion des Stadtwaldes. „Das heißt, man kann nicht einfach ein Stück Wald zur Friedfläche erklären. Laut Gesetz ist Bestatten ist nur auf Friedhöfen gestattet.“
Zweifellos bestehe Einigkeit darin, dass es eine „deutliche Bewegung weg von den herkömmlichen Reihengräbern hin zu alternativen Bestattungsarten gibt“. Nichtsdestotrotz warben König und Poschmann dafür, „das Thema noch einmal zurückzustellen“. Die beiden begründeten diese Bitte mit der aktuellen Überarbeitung (Neukalkulation) der Friedhofsgebührensatzung, die nach Fertigstellung in den kommenden Monaten vor Inkrafttreten von den Parlamentariern abgesegnet werden muss. Bei dieser Gelegenheit könnte aus gegebenem Anlass neben der Gebührenzusammensetzung und -höhe die künftige Ausrichtung der Bestattungsformen in Kronberg auf den Tisch kommen.
Dennoch gaben letztendlich sieben Ausschussmitglieder bei zwei Enthaltungen eine Empfehlung für die Beauftragung des Magistrats in Sachen Prüfung von „Bestattungsmöglichkeiten im Kronberger Stadtwald“ ab.