Stadtverordnete beschließen Corona-Hilfe für Vereine

Kronberg (mw) – Die Vereine in der Coronakrise finanziell unterstützen zu wollen, darin waren sich alle Stadtverordneten einig.

Doch der Antrag, den die CDU dazu eingebracht hatte und der für einen „einmaligen Zuschuss für Corona-Pandemiebedingte Anpassungsmaßnahmen“ warb (wir berichteten) ,wurde inhaltlich schließlich in stark abgeänderter Form mit knapper Mehrheit gegen Stimmen aus der SPD beschlossen. Zunächst hatte die SPD ihrerseits einen Änderungsantrag eingebracht, in dem sie darauf hingewiesen hatte, dass eine pauschale Verdoppelung der regulären Förderung, wie sie der CDU-Antrag vorsah, der individuellen Situation nicht gerecht wird. „Die von der CDU vorgesehene Deckung aus der Gewerbesteuer belastet den Haushalt unnötig. Es ist bereits ein Topf für die Vereine vorhanden, aus dem wir sie bedarfsgerecht unterstützen können, ohne den Haushalt zu belasten“, erklärte der SPD-Stadtverordnete und unabhängige Bürgermeisterkandidat Christoph König im Stadtparlament und stieß mit dieser Überzeugung auch auf breite Zustimmung. Doch die KfB legte einen eigenen Änderungsantrag nach, der die Änderungen der SPD zwar aufgriff, jedoch noch weitergehende Festlegungen beinhaltet. Diesem wurde schließlich mit knapper Mehrheit entsprochen. Darin heißt es: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Kronberger Vereinen bei Bedürftigkeit einen einmaligen Zuschuss für Corona-Pandemie-bedingte Liquiditätsengpässe zu zahlen. Der zusätzliche Bedarf muss begründet werden. Es muss nachgewiesen werden, dass der Verein bereits Corona-Landes-Hilfen oder sonstige ähnliche Mittel von Dachverbänden beantragt hat und er darüber hinaus Bedarf hat beziehungsweise warum er von dort keine Mittel erhalten hat“, führt der KfB-Antrag zur Coronahilfe für Vereine weiter aus. „Dafür sollen die im Doppel-Haushalt für 2020 vorgesehenen und noch nicht abgerufenen Projektmittel in Höhe von 40.000 Euro verwendet werden. Der Zuschuss wird analog der für diese Mittel geltenden Verteilungsvorgaben ausgezahlt“, erläuterte die KfB-Stadtverordnete Dr. Eva-Maria Villnow den Antrag ihrer Fraktion im Stadtparlament. Die maximale Höhe des Zuschusses soll 100 Prozent der regulären Förderung betragen, welche der antragstellende Verein nach der Vereinsförderungsrichtlinie für das Jahr 2020 erhalten soll. „Der Ursprungsantrag der CDU hätte überplanmäßige Mittel in sechsstelliger Höhe erfordert“, so Villnow zu den Änderungen. „Die KfB hält dies jedoch nicht für notwendig, da im Haushalt bereits Mittel für Vereinsprojekte in Höhe von 40.000 Euro enthalten sind, die in diesem Jahr – ebenfalls coronabedingt – kaum abgerufen wurden.“ Zudem existierten für diesen „Topf“ bereits Regelwerk und Verfahren, sodass der Verwaltungsaufwand sich nicht ändern dürfte. „In diesem Jahr werde lediglich der Verwendungszweck angepasst“, erklärte sie.

Die KfB erinnerte auch daran, dass es bereits von übergeordneten Stellen Unterstützung für Vereine gebe. „Das Land Hessen stellt zum Beispiel für Nachwuchsarbeit oder Mieten/Betriebskosten bis zu 10.000 Euro je Verein zur Verfügung. Andere Möglichkeiten gibt es von Sportverbänden usw. Diese Quellen sollten daher zuerst ausgeschöpft werden“, argumentierte die KfB. Die Deckelung auf maximal 100 Prozent der „normalen“ Förderung hält die KfB „für sinnvoll, da diese den üblichen Vereinsaktivitäten entspricht“. Dies sei selbstverständlich keine „pauschale Verdopplung“, sagte Villnow.

Der CDU-Bürgermeisterkandidat und CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Becker hatte zuvor darauf hingewiesen, dass der CDU ein formloser Antrag der Vereine ausreichen würde. „Wir haben vollstes Vertrauen in die Kronberger Vereine, dass sie wissen, ob sie einen solchen Zuschuss brauchen oder nicht“, befand Becker, der in seiner Rede selbst als „Vereinsmeier“ bezeichnete und betonte, dass ihm die Vereinsförderung eine „Herzensangelegenheit sei.



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