Schönberg. – Ein Erlass des hessischen Justizministeriums entzieht den Ortsgerichten eine ihrer wesentlichen Aufgaben: die Immobilienbewertung, sogenannte Verkehrswertgutachten. Diese brauchen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer etwa zur Überschreibung an ihre Kinder und für Testamente.
Nach einem Hilferuf des Schönberger Ortsgerichts-Stellvertreters und Schöffen Paul-Dieter Emmel haben die SPD-Landtagsabgeordneten Elke Barth (stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin) und Gerald Kummer (rechtspolitischer Sprecher) eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
Auch andere Ortsgerichte wehren sich gegen diese Beschneidung ihrer Dienstleistungen.
Die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat nun geantwortet, informiert die Kronberger SDP. Fazit: Die Landesregierung bleibt dabei – Immobilienwertermittlungen sollen nur noch von für die Eigentümer:innen von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken sehr viel teureren „Gutachterausschüssen für Immobilienbewertung“ als Landesbehörden vorgenommen werden.
„Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr enttäuscht darüber, dass das Finanzamt Ortsgerichtsschätzungen nicht anerkennen muss. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sind froh, dass es die Ortsgerichte in Hessen gibt, speziell im Hinblick auf Schätzungen. Es kam noch nicht einmal vor, dass ein Haus in Kronberg zu einem niedrigeren Preis verkauft wurde, als es von uns geschätzt wurde. Keine einzige Schätzung des Ortsgerichts Schönberg wurde beanstandet. Aus dem Antwortschreiben der Ministerin ist nicht zu erkennen, wie viele Schätzungen in Hessen von den Finanzämtern angezweifelt wurden. Wir arbeiten mit einem PC-Programm und schätzen nach den Richtlinien von Ross und Brachmann. Unser Amtsgericht in Königstein hat dieses Programm den Ortsgerichten zur Verfügung gestellt.“, sagt Paul-Dieter Emmel zu dieser Landespolitik, die die Kronberger SPD als „ortgerichtsfeindlich“ bezeichnet.
Paul-Dieter Emmel hat einen Kompromissvorschlag: Den Ortsgerichten sollten Wertermittlungen zumindest für Überschreibungen und Testamente erlaubt werden. Dafür könne das Land Hessen im Bundesrat einen Antrag stellen.
Ortsgerichteservice
Ortsgerichte bieten einen einzigartigen und kostengünstigen Service, informiert die SPD. Ortsgerichte bieten eine ganze Reihe von Dienstleistungen, bürgernah, vor Ort, dadurch ortskundig, und sehr günstig: Beglaubigungen von Unterschriften, Beglaubigung von Abschriften (Kopien) von Urkunden, Erteilung von Sterbefallanzeigen, Sicherung des Nachlasses durch Siegelung, Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen sowie Schätzungen von Eigentumswohnungen und Häusern. „Trotz pandemiebedingter Schließungen über Monate hat das Ortsgericht Schönberg den Bürgerinnen und Bürgern 2021 mit 266 Dienstleistungen geholfen, so die SPD. „Wir wollen, dass den Kronbergerinnen und Kronbergern die günstigen und wertvollen Leistungen der Ortsgerichte weiterhin zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit unseren Landtagsabgeordneten Elke Barth und Gerald Kummer setzen wir uns weiter für die Ortsgerichte ein“, kündigen Gabriela Roßbach und Wolfgang Haas für die SPD-Fraktion und Thomas Kämpfer als Ortsvereinsvorsitzender an. (mw)