Ersthund kostet ab 2021 87 Euro pro Jahr

Kleines Häppchen am Wegesrand? Die Rangfolge scheint klar, erst kommt Eddie, dann Elsa und zuletzt der kleine Monty. Würden die drei als Erst-, Zweit- und Dritthund zu einem Haushalt gehören, müsste ihr Frauchen ab Januar jährlich 399 Euro Steuer in die Stadtkasse einzahlen.Foto: js

Oberursel (js). Hundebesitzer müssen ab Januar 2021 ein paar Euro mehr für ihre Lieblinge und Begleiter in vielen Lebenslagen in die städtische Steuerkasse zahlen. Das hat das Stadtparlament mehrheitlich beschlossen. Die AfD und die Linke lehnten das ab, OBG-Sprecher Andreas Bernhardt nannte die Steuererhöhung „hundsgemein“. Vorgesehen war sie eigentlich schon zum 1. April dieses Jahres, eine rückwirkende Erhöhung war jetzt aufgrund der Corona-Begleitumstände nicht erwünscht. Ziel der Satzungsänderung war es, die jährlichen Einnahmen bei der Hundesteuer um 30 000 Euro zu erhöhen. Bezahlen sollten dies ursprünglich vor allem die Halter von „gefährlichen Hunden“. Dazu zählen die so genannten „Listenhunde“ und die „verhal-tensauffälligen“ Hunde. In Oberursel sind derzeit 31 Listenhunde und 17 verhaltensauffällige Hunde gemeldet.

Die Gebühr für die Erlaubnis zum Halten solcher Hunde beträgt aufgrund des Prüfungsaufwandes aktuell zwischen knapp 200 und 300 Euro. Die Erlaubnis ist in der Regel auf maximal vier Jahre beschränkt. Die geplante satte Erhöhung der Steuer hat Widerstand erzeugt, auch das Tierheim Hochtaunus hat davon abgeraten. Für die Stadt bestehe die Gefahr, dass solche Hunde nicht mehr angemeldet würden. Außerdem wird bei Einführung einer Steuer auf gefährliche Hunde damit gerechnet, dass diese Tiere von ihren Haltern in Zukunft vermehrt abgegeben werden. Die Hunde würden wichtige Plätze im Tierheim belegen, ihre Vermittlung sei schwer. Für die Stadt würde das Mehrkosten bedeuten, für die Unterbringung eines mittelgroßen Hundes kalkuliert das Tierheim jährliche Kosten von rund 6000 Euro.

Um solcherart Bisswunden aus dem Weg zu gehen, wurde nun auf eine generelle Erhöhung sämtlicher Hundesteuersätze ausgewichen, um die geplanten 30 000 Euro mehr pro Jahr zu generieren. Im Haushaltsplan 2020 beträgt der Ansatz noch knapp 170 000 Euro. Für den „Ersthund“ sind ab Januar 87 Euro pro Jahr fällig (bisher 72 Euro), der „Zweithund“ kostet 132 Euro (bisher 108 Euro), ein „Dritthund“ und alle weiteren Hunde in einem Haushalt werden fortan mit 180 Euro (bisher 144 Euro) besteuert. Die monatliche Erhöhung zwischen 1,25 Euro und drei Euro wird allgemein als „moderat“ eingestuft und dürfte die Hundebesitzer nicht allzu sehr belasten. Ausgenommen von der Steuererhöhung sind Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe von blinden, tauben und unterschiedlich hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf Antrag können Hunde bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres von der Steuer befreit werden, die aus dem Tierheim kommen. Auf Antrag der OBG werden auch die Hunde ausgenommen, die nachweislich als „Therapiehunde“ ausgebildet wurden. In Oberursel werden etwa 2000 Hunde steuerlich veranlagt. Mit dem Steuersatz von 87 Euro für den Ersthund liegt Oberursel auf Platz 45 von 423 hessischen Kommunen, beim Zweithund bedeuten die 132 Euro den 53. Platz in der Steuerrangliste.



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