Oberursel (gt). Das Thema Verkehr und Mobilität wird auch in Oberursel heiß diskutiert. In der vergangenen Ausgabe hatten wir einen größeren Beitrag mit dem Titel: „Tempo 30 gilt jetzt auch in der Straße Im Heidegraben“ in der Zeitung. Nun erreichten uns auch die Antworten der Stadt zu dem Thema.
Für ein Teilstück (von der Dornbachstraße bis zur Fichtenstraße) wurde vor zwei Jahren vom Ortsbeirat Tempo 30 beantragt, aber trotz Krippeneingang aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage (kein Unfallschwerpunkt, für Lärmschutz nicht notwendig) vom Magistrat abgelehnt. Jetzt gilt Tempo 30 in der kompletten Straße von der Fichtenstraße bis zur Hohemarkstraße. Können Sie mir bitte sagen, welche Rechtsgrundlage es jetzt doch ermöglicht hat?
„Grundlage für die jetzige Anordnung von Tempo 30 in der Straße Im Heidegraben war eine Neubewertung aufgrund des Unfallgeschehens.“
In der Niederschrift vom Ortsbeirat vom 3. November 2021 heißt es außerdem, dass die Situation in der unteren Dornbachstraße Aufgrund des Neubaus des Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) neu bewertet wird (hier hatte der Ortsbeirat ebenfalls Tempo 30 beantragt). Hat diese Neubewertung inzwischen stattgefunden?
„Die Situation in der unteren Dornbachstraße wird zu gegebener Zeit neu bewertet. Zunächst muss die dort geplante Fahrradstraße umgesetzt sowie der voraussichtliche Fertigstellungstermin des Gefahrenabwehrzentrums feststehen.“
Ist es geplant, noch in anderen Straßen in diesem Jahr Tempo 30 einzuführen?
„Weitere Einführungen von Tempo 30 sind derzeit nicht geplant.“