Leitfaden zur Stellplatzsatzung

Oberursel (ow). Seit kurzem gibt es nach Mitteilung der Stadt einen neuen Leitfaden zur Oberurseler Stellplatzsatzung. Textpassagen und Grafiken sind nun verständlicher und präziser formuliert und das Berechnungsverfahren zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts wurde deutlich vereinfacht. Damit kann der Leitfaden bequemer und effizienter genutzt werden und ist damit für alle hilfreich, die bauen wollen. Der Leitfaden ist im Internet unter www.oberursel.de/de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/verkehr... abrufbar.

Seit der Überarbeitung der Stellplatzsatzung 2019 gibt es für Bauherren die Möglichkeit, dass bei Vorlage eines Mobilitätskonzepts – etwa zum Carsharing – auf einen Teil der Stellplätze verzichtet werden kann.

Mit einem qualifizierten Mobilitätskonzept kann die Zahl der herzustellenden Stellplätze um maximal 30 Prozent reduziert werden. Hierzu muss den nicht hergestellten Stellplätzen der Geldwert der Ablöse – jeweils 12 500 Euro –, hochgerechnet auf fünf Jahre, gegenübergestellt werden. Beispiel: Sollen zehn Stellplätze nicht hergestellt werden, müssen die Ausgaben für die Mobilitätsmaßnahmen über fünf Jahre einen Betrag von 125 000 Euro erreichen.

Die einmaligen und jährlichen Kosten für die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements wie Carsharing, ÖV-Tickets oder Lastenradverleih sind zu berechnen. Hierfür wurde eine halbautomatische Berechnungsgrundlage inklusive Mustervorlage für Mobilitätskonzepte in Form einer Excel-Tabelle entwickelt. Mit diesem Tool ist es nunmehr deutlich einfacher, die Kosten für das Mobilitätskonzept zu berechnen und zu erkennen, welche Regeln gelten, welche Kombinationsmöglichkeiten gültig sind und wie viele Stellplätze bei Einsatz welcher Maßnahmen nicht hergestellt werden können.

Das Tool kann auf Anfrage durch die Abteilung Verkehrsplanung bereitgestellt werden. Eine Beratung zum Thema Mobilitätskonzepte ist seitens der Verkehrsplanung ausdrücklich erwünscht. Ansprechpartner hierfür sind Ina Steinhauer, Telefon 06171-502433, E-Mail: ina.steinhauer[at]oberursel[dot]de, und Dr. Uli Molter, Telefon 06171-502434, E-Mail: uli.molter[at]oberursel[dot]de.



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