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Unser Leser Jens Rinze aus Oberursel meint zum Beitrag „Wohnbau darf Straßenbau nicht behindern“ in der Oberurseler Woche vom 1. Juli:
In der letzten Sitzung des Stadtparlamentes vor der Sommerpause soll am 15. Juli der Bebauungsplan Nr. 252 „Nassauer Straße 1“ für das „Gleisdreieck“ als Satzung beschlossen werden.
Allerdings sind die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen von betroffenen Bürgern noch nicht alle durch Mitteilung an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, abgearbeitet worden. Es scheint, dass das Stadtparlament das Ergebnis der Prüfung der Einwendungen erst nachträglich nach dem Satzungsbeschluss mitteilen will. Das ist unter gewissen Voraussetzungen rechtlich möglich, hinterlässt aber die offene Frage, wie die Stellungnahmen umgesetzt wurden.
Ich gehe einfach einmal davon aus, dass alle Einwendungen als Teil des Abwägungsmaterials in die Abwägung und Begründung des Bebauungsplanes für das Gleisdreieck eingestellt wurden und das Ergebnis der Prüfung der konkreten Stellungnahmen durch das Stadtparlament aus der dokumentierten und nachprüfbaren Begründung des Bebauungsplanes eindeutig sichtbar wird.