Lesermeinung

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Unser Leser Walter Greb aus Oberursel meint zum Thema „Park-Rowdies“:

Leider hilft mein mehrfacher Hinweis an die Stadt (auch mit Fotos) auf das rücksichtslose Parken in der Liebfrauenstraße im Halteverbot auf dem Bürgersteig nicht!

Ein untergehaktes gehbehindertes, älteres Paar bleibt auf dem Bürgersteig vor einem Auto stehen. Der rücksichtslose Fahrer stellt das Auto breit auf dem Bürgersteig ab. Das Paar geht mühsam hintereinder zwischen Hauswand und Auto auf dem Bürgersteig in Richtung Drogerie Rossmann. Eine Gruppe von vier Schülerinnen quetscht sich ebenso durch und schleift mit den Jacken am Auto entlang. Ein andermal stehen auf dem Bürgersteig zwischen Schützen-Apotheke und Bärenkreuzung ein Lkw und zwei Pkw behindernd auf dem Bürgersteig. Mit dem schriftlichen Hinweis auf die Gefahrensituation an die Stadt kam mein Vorschlag, mit schlanken Pollern – wie bereits an der Bärenkreuzung – die Gefahr für die Passanten abzuwenden.

Die aktuelle Antwort der Stadt: „Das Aufstellen von Pollern würde zu einer dauerhaften Verschmälerung des Gehwegs führen, weswegen diese Maßnahme nicht in Betracht gezogen werden kann. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge können Sie der Stadtpolizei unter stadtpolizei[at]oberursel[dot]de, Tel.: 06171/502-453 melden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, unter ordnung[at]oberursel[dot]de Privatanzeige zu stellen.“

Mein Fazit: 1. Auch auf der gegenüberliegenden Seite mit einem schmalen Gehweg vor der Sparkasse sind Poller erfolgreich eingesetzt. Ein eigener Vorschlag der Stadt zum Schutz der Bürger wird nicht gemacht.

2. Der besorgte Bürger wird – quasi als Hilfssheriff – aufgefordert, die Aufgabe der Polizei zu übernehmen und selbst Park-Rowdys anzuzeigen oder gar Privatanzeige zu stellen.

3. Die Broschüre „Unser verkehrliches Leitbild“ wurde 2021 von den Stadtverordneten verabschiedet. Leitziel 2 heißt „...Fuß- und Radverkehr werden sicher auf durchgängigen Wegen geführt...“

Bisher kann der Erste Stadtrat Christof Fink mit seinen Leitbildern nicht überzeugen. Denn die müssen auch vorgelebt und umgesetzt werden und damit die Sicherheit der Bürger garantieren.



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