Maskenpflicht unter freiem Himmel

Oberursel (ow). Zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss seit Anfang November auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel immer dann eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht sichergestellt werden kann. Zusätzlich hat der Hochtaunuskreis dies in einer Allgemeinverfügung mit genauen Ortsangaben und Uhrzeiten konkretisiert. Aufgrund von Unklarheiten wurde jetzt der Abschnitt zwischen Rathausplatz und Vorstadt vom Hochtaunuskreis in seiner Allgemeinverfügung ergänzt.

Somit muss in Oberursel während des Aufenthalts auf folgenden Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden:

• Vorstadt (gesamter Straßenbereich)

• Holzweg (gesamter Straßenbereich zwischen Kreisel und Epinay-Platz)

• Kumeliusstraße (im Abschnitt zwischen Vorstadt und Epinay-Platz)

• Stichstraße zwischen Rathausplatz und Vorstadt (zwischen Buchhandlung Libra und Columbus-Apotheke)

Dies gilt montags bis freitags von 8 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.

Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Die Verfügung des Hochtaunuskreises gilt bis zum 31. Januar 2021.



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