Rückschnitt von Bäumen und Hecken

Oberursel (ow). Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen und Wege verschönern das Landschafts- und Stadtbild. Doch die Pflanzen wachsen im Stadtgebiet immer mal wieder in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Die überhängenden Äste und Zweige können dazu führen, dass Verkehrsteilnehmern an Kreuzungen und Einmündungen die Sicht genommen wird oder dass Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Erster Stadtrat Christof Fink bittet deshalb die Grundstückseigentümer, vor Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. März Bäume und Hecken zurückzuschneiden. In den Straßenraum hineinragenden Äste müssen grundsätzlich so zurückgeschnitten werden, dass ein Freiraum von 4,50 Meter ab der Straßenoberfläche gewahrt wird. Im Bereich des Gehwegs genügt ein Freiraum von 2,50 Meter ab der Gehwegoberfläche. Der übrige Pflanzenbewuchs ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Die Pflanzen sollten immer rechtzeitig soweit zurückgeschnitten werden, dass sie auch nach dem zu erwartenden Pflanzenzuwachs im Sommer keine Beeinträchtigung darstellen. In Ausnahmefällen ist der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die eine besondere Gefahr darstellen, auch zwischen 1. März und 30. September möglich. Dabei ist zu kontrollieren, ob sich Nester in den Gehölzen befinden. Weitere Informationen gibt es bei Juliane Bütow im Rathaus per E-Mail an juliane.buetow[at]oberursel[dot]de oder unter Telefon 06171-502233.



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