Oberursel (ow). Für Mittwoch, 6. November, lädt der fokus O. um 19 Uhr in das „elaya Hotel“, Zimmersmühlenweg 35, zum Vortragsabend rund um das Thema Vorsorgevollmacht ein. Dr. Tobias Pohl, Rechtsanwalt und Notar der „Kanzlei in der Allee“, informiert und erläutert die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht.
Pohl war mehr als fünf Jahre als Richter im Bereich des Zivil- und Strafrechts tätig, be-vor er 2015 in die Anwaltschaft zurückgekehrt ist und das Anwaltsdezernat der Kanzlei in der Allee übernommen hat. Seine Schwerpunkte sind das Zivilrecht, insbesondere das Vertrags- und Wirtschaftsrecht. 2018 wurde Pohl als Notar in Oberursel ernannt.
Wenn jemand – oft unerwartet – durch Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden und keine Vorsorgevollmacht hat, muss das Amtsgericht von Amts wegen durch das Betreuungsgericht einen fremden Betreuer bestellen, der dann die persönlichsten und intimsten Dinge regelt.Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll.
Was ist eine Vollmacht? Wem kann man eine Vollmacht erteilen? Muss man eine bestimmte Form einhalten? Was kann man in einer Vollmacht regeln? Hat die Wirksamkeit der Vollmacht einen Anfang und ein Ende? Kann man eine einmal erstellte Vollmacht abändern? Muss man außer einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung erstellen? Wo sollte man die Vollmacht aufbewahren? Zu den wichtigsten Fragen bezieht Pohl im Rahmen des öffentlichen Vortragsabends Stellung und erläutert, dass die Vorsorgevollmacht weit mehr umfasst als nur eine Vollmacht für den Bereich der Gesundheit. Durch gute Vorsorge erreicht man, dass Angehörige oder nahestehende Personen im Fall der Fälle handlungsfähig und nicht auf das Betreuungsgericht angewiesen sind.
Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt, daher wird um Anmeldung gebeten per E-Mail an info[at]fokus-o[dot]de oder unter Telefon 06171-631881. Die Teilnahme ist kostenlos.