Der Weihnachtsmarkt mit Rahmenprogramm ist abgesagt

Oberursel (ow) Am Montagnachmittag hat der Magistrat der Stadt über die Durchführung des Weihnachtsmarkts und des Weihnachtsdorfs beraten und alle Argumente intensiv abgewogen. „Gemeinsam haben wir beschlossen, den Weihnachtsmarkt mit dem gesamten Rahmenprogramm und das anschließende Weihnachtsdorf abzusagen. Wir bedauern dies sehr, denn natürlich haben wir uns alle auf diese stimmungsvollen und traditionellen Veranstaltungen gefreut. Uns ist bewusst, dass dies für alle Beteiligten, besonders die Vereine, Aussteller und Schausteller eine bittere Nachricht ist. Aber aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen sieht der Magistrat im Sinne des Gesundheitsschutzes keine andere Möglichkeit. Die Sicherheit der Bürger und aller Gäste geht vor“, so Bürgermeisterin Antje Runge.

Die Absage stützt sich vor allem auf die neuen Verordnungen von Bund und Land aus der vergangenen Woche und die Empfehlung, möglichst keine Großveranstaltungen stattfinden zu lassen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Gleichzeitig arbeiten die Kliniken und deren Beschäftigte an ihrer Belastungsgrenze. Auch das Gesundheitsamt hat kurzfristig zu einer Absage geraten.

Im Weihnachtsmarkt-Geschehen wäre es nicht möglich, Menschenansammlungen zu vermeiden und die Abstandsregelungen durchzusetzen. Der Marktbereich könnte bis auf den Rathausplatz nicht abgegrenzt werden, sodass die Einhaltung der 2-G-Regel nicht möglich ist. Auf dem Rathausplatz dagegen würde es gerade in Hinblick auf die Absage weiterer Weihnachtsmärkte und – wie von vorhergehenden Veranstaltungen bekannt – zu Menschenansammlungen bei der Einlasskontrolle kommen, sodass auch hier keine Sicherheit gegeben wäre. Auf gerade eröffneten Märkten zeigt sich diese Problematik schon sehr deutlich. Nach Ansicht des Magistrats wäre es unverantwortlich und ein vollkommen falsches Signal, aktuell eine Veranstaltung zu organisieren, bei der es zu einer Ansammlung von Menschen ohne Abstandsmöglichkeiten käme.

„In einer Pandemie ist eine dynamische Anpassung an neue Entwicklungen unter Berücksichtigung aller Fakten dringend erforderlich, auch wenn wir uns so sehr auf mehr Normalität und die gemeinsame Weihnachtszeit gefreut haben. Wir können dem zukünftig nur entgegensteuern, wenn die Impfquote immens steigt und die Menschen sich impfen lassen. Natürlich bedeutet die Absage für viele Teilnehmer eine finanzielle Einbuße. Als Erste-Hilfe-Maßnahme werden wir allen Beteiligten (Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Schaustellern) die Standgelder zurückzahlen. Falls durch die kurzfristige Absage von Weihnachtsmarkt und Weihnachtsdorf bei Vereinen eine zusätzliche finanzielle Lücke entstehen sollte, können sich diese gerne an den Geschäftsbereich Kultur und Gesellschaft oder an mich wenden. Gemeinsam werden wir in Einzelfällen sicher eine Lösung finden“, sagt Antje Runge und sichert eine  Prüfung durch die Verwaltung zu.

Der Oberurseler Weihnachtsmarkt hat eine lange Planungsphase. Die Grundsatzentscheidung, den Weihnachtsmarkt in jedem Jahr am ersten Adventswochenende für vier Tage stattfinden zu lassen, wurde 2019 von der Stadtverordnetenversammlung erneut getroffen, weil zu diesem Zeitpunkt das Festgebiet erweitert und das Konzept „Weihnachtsmarkt der Plätze“ geschaffen wurde. Zusätzlich wurde im Oktober im neu gewählten Ortsbeirat Oberursel-Mitte das Konzept für den diesjährigen Weihnachtsmarkt vorgestellt. Geplant war ein Weihnachtsmarkt mit weniger Ständen und mehr Flächen für die Besucher, 3-G-Regelung für die Standbetreiber, Maskenpflicht in Gedränge-Situationen und 2-G-Regelung in Innenräumen wie etwa dem Kunsthandwerkermarkt in der Stadthalle und die Konzerte in der Hospitalkirche.

Im Oktober war eine Absage aufgrund der damaligen Verordnungslage noch kein Thema. Auch Anfang November hieß es noch, dass Weihnachtsmärkte ohne Zugangskontrollen stattfinden könnten. Auch der städtische Verwaltungsstab „Corona“ hat in seinen Sitzungen über die Durchführung von Veranstaltungen beraten und zeigte sich mit den Planungen zum Weihnachtsmarkt einverstanden. Die Absage obliegt nun auf Basis der neuen Fakten dem Magistrat als Verwaltungsbehörde gemäß Paragraf 66 der Hessischen Gemeindeordnung.



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