Oberursel (ow). In der vorvergangenen Woche wurden aufgrund der Corona-Pandemie bereits die Trauerhallen geschlossen und die Teilnehmerzahl an Trauerfeiern begrenzt. Diese dürfen auch nur noch am Grab stattfinden. Im Hinblick auf das aktuell geltende Kontaktverbot und die Verfügung des Hoch-taunuskreises zu Bestattungen vom 23. März hat die Stadt die Regeln für Trauerfeiern angepasst. Die zu-lässige Personenzahl für eine Trauerfeier am Grab wird zwischen der Stadt – Standesamt und BSO – und der Pietät geregelt und der betroffenen Familie beziehungsweise den Angehörigen seitens der Pietät mitgeteilt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.