Agentur für Arbeit prüft Beschäftigungspflicht

Bad Homburg (hw). Betriebe müssen der Arbeitsagentur bis Dienstag, 31. März, ihre Anzeige zur Beschäftigungsquote Schwerbehinderter einreichen.

Unternehmen mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Bis zum 31. März müssen Unternehmen ihre Beschäftigungsdaten bei den Agenturen für Arbeit anzeigen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Betriebe, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt zahlen. Die Höhe der Abgabe ist je nach Betriebsgröße unterschiedlich hoch. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Die Anzeige können Unternehmen online einreichen. Auf der Homepage https://www.iw-elan.de sind alle Informationen zu finden. Unternehmen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Auszubildende einstellen möchten, können sich unter Telefon 0800-4 555520 oder online an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bad Homburg wenden. Dieser erteilt auch Auskünfte rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer.



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