Anträge nicht vergessen

Main-Taunus-Kreis (sz). Für das Schuljahr 2024/2025 können für Schülerinnen und Schüler die Fahrtkostenerstattungen nur noch bis zum 31. Dezember beantragt werden. Darauf weist die Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV) hin. Der Antrag muss auch von Abonnentinnen und Abonnenten des Schülertickets Hessen in jedem Schuljahr neu gestellt werden. Weil es sich um eine Ausschlussfrist nach dem hessischen Schulgesetzes handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Informationen zur Erstattung sowie Erst- und Folgeanträge gibt es im Servicebüro der MTV, in den Schulsekretariaten und unter mtv-web.de/erstattung im Internet. Bei Fragen hilft das Erstattungsteam der MTV per E-Mail an erstattung[at]mtv-web[dot]de oder unter der Telefonnummer 06192-9510983.



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