Hochtaunus (how). Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen zu erbringen, konzentriert sich die Arbeitsagentur Bad Homburg auf die Bearbeitung und Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Derzeit schafft die Agentur die Voraussetzungen, dass Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können.
Seit Mittwoch sind alle Häuser der Agentur für Arbeit in Bad Homburg, Hofheim, Rüsselsheim und Groß-Gerau geschlossen. Dies gilt bereits für das Berufsinformationszentrum (BiZ). Alle Einladungen zu persönlichen Gesprächsterminen entfallen ohne Rechtsfolge. Kunden müssen diese Termine nicht persönlich oder telefonisch absagen. Es entstehen dadurch keine finanziellen Nachteile.
Eine Arbeitslosmeldung kann telefonisch erfolgen. Weitere Anträge können über die eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt werden. Die Anträge können auch in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärkt werden und dies einige Tage in Anspruch nimmt, kann die telefonische Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein, wenn das Telefonnetz des Providers überlastet ist. Die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsagentur ist gewährleistet. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität. Die Agentur für Arbeit Bad Homburg schafft mit diesen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie und stellt gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sicher.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen folgende gebührenfreie Telefonnummern zur Verfügung: 0800-4555500 für Arbeitnehmer (von 8 bis 18 Uhr); 0800-4555520 für Arbeitgeber (von 8 bis 18 Uhr).
Die Agentur für Arbeit hat für Kunden mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und Landkreis Groß-Gerau eine zusätzliche Hotline unter 06172-4869116 in der Zeit von 8 bis 16 Uhr geschaltet. Diese Hotline ist nicht gebührenfrei. Anrufe bei der Agentur für Arbeit sollten auf Notfälle beschränkt werden. Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
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17.03.2020