Ethikberatung bietet Hilfestellung an

Hochtaunus (how). Der Verein „Ambulante Ethikberatung in Hessen“ (AEBH) bietet in der ambulanten Pflege und Therapie für Betroffene, die sich in einer schwierigen Entscheidungssituation befinden, Beratung und Hilfestellung an.

Im Hochtaunuskreis können sich Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, ambulante Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und Hausärzte kostenfrei an die Regionalgruppe des Vereins wenden. Am Pflegestützpunkt des Hochtaunuskreises wurde dazu eine Hotline eingerichtet: Telefon 06172-9995472, E-Mail: ethikberatung[at]hochtaunuskreis[dot]de. In kurzer Zeit nach der Kontaktaufnahme wird dann ein Treffen mit allen Beteiligten zur ethischen Fallbesprechung organisiert.

Typische Situationen für eine ambulante Ethikberatung sind beispielsweise:

- Pflegebedürftige, Patienten, Angehörige oder Bewohner in Pflegeeinrichtungen werden nicht so behandelt, wie sie es sich in ihrer Patientenverfügung wünschen.

- Pflegebedürftiger/Patient, die beteiligten Angehörigen, Pflegefachkräfte und Ärzte sind uneinig darüber, wie die weitere Pflege oder Behandlung gestaltet werden soll.

- Ein Entschluss zur Beendigung von Therapiemaßnahmen (zum Beispiel einer künstlichen Ernährung) steht im Raum, der die Lebenszeit der betroffenen Person verkürzen würde. Wie kann so etwas beschlossen werden und wer trägt die Verantwortung?

Mit einer ethischen Fallbesprechung wird angestrebt, dass ein Schwerkranker und alle, die ihn pflegen, behandeln oder begleiten, zu einer gemeinsamen Entscheidung darüber finden, wie die weitere Pflege und Behandlung richtig und sinnvoll gestaltet werden soll. Wenn der Schwerkranke nicht mehr selbst entscheiden kann, gilt es, seinen mutmaßlichen Willen zu eruieren und eine entsprechende Entscheidung zu entwickeln.

Der Verein „Ambulante Ethikberatung in Hessen“ (AEBH) ist im Hochtaunuskreis seit Oktober 2018 mit einer Regionalgruppe vertreten. Ihr gehören derzeit 25 ehrenamtlich tätige Ärzte, Pflegefachkräfte und Seelsorger an, von denen 14 durch eine Weiterbildung der Landesärztekammer zur ambulanten Ethikberatung qualifiziert sind.

Die Regionalgruppe begrüßt ausdrücklich eine enge Zusammenarbeit mit Alten- und Pflegeheimen, Hausärzten, Seelsorgern, Pflegediensten und dem Palliativteam. Auch Privatpersonen können eine Anfrage stellen.



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