Helfen, ohne zu bevormunden: Fachtag für ehrenamtliche Betreuer

Hochtaunus (eh) – Es kann jeden treffen. Ein Unfall, eine schwere Krankheit, eine psychische Krise, eine Behinderung oder zunehmende Demenz – und plötzlich stehen Fragen im Raum, die sich vorher kaum jemand gestellt hat: Wer kümmert sich um die Bankgeschäfte? Wer spricht mit Ärzten und Versicherungen? Wer beantragt Sozialleistungen, regelt die Wohnung oder sorgt dafür, dass persönliche Wünsche weiterhin gehört werden?

Antworten auf diese Fragen zu finden, ist die Aufgabe rechtlicher Betreuer. Viele von ihnen übernehmen diese verantwortungsvolle Tätigkeit ehrenamtlich – für Angehörige, Freunde oder auch für Menschen, die ihnen zuvor völlig fremd waren. Was dieses Ehrenamt bedeutet, welche Unterstützung es gibt und wie sich jeder rechtzeitig auf den eigenen Ernstfall vorbereiten kann, steht im Mittelpunkt eines großen „Fachtags ehrenamtlicher Betreuer“ am Mittwoch, 26. August, von 15.30 bis 19.30 Uhr im Rondell des Landratsamtes des Hochtaunuskreises in Bad Homburg.

Veranstalter sind der Verein zur Betreuung Volljähriger, kurz VBV, der Betreuungsverein der Lebenshilfe Hochtaunus und die Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung jedoch erforderlich. Eingeladen sind nicht nur bereits bestellte ehrenamtliche Betreuer. Willkommen sind ebenso Angehörige, die aufgrund einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung handeln, Menschen, die eine Vertretungsbetreuung übernehmen, sich in einem Besuchs- oder Begleitdienst engagieren oder sich grundsätzlich vorstellen können, künftig eine rechtliche Betreuung zu führen.

Ein Ehrenamt mitten im Leben

Rechtliche Betreuung beginnt häufig dort, wo das Leben kompliziert geworden ist. Betreuer führen Gespräche mit Ärzten und Therapeuten, schreiben an Krankenkassen, Versicherungen, Banken, Behörden oder Vermieter, beantragen Leistungen, ordnen Unterlagen, kümmern sich um Wohnungs- oder Vermögensangelegenheiten und setzen berechtigte Ansprüche durch. Dabei entscheiden sie keineswegs automatisch über das gesamte Leben eines anderen Menschen. Das Betreuungsgericht legt genau fest, in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist.

Eine rechtliche Betreuung ist auch keine Entmündigung. Der betreute Mensch bleibt grundsätzlich geschäftsfähig. Übertragen werden dürfen nur jene Aufgabenbereiche, in denen tatsächlich eine rechtliche Vertretung notwendig ist. Im Mittelpunkt stehen der Wille, die Wünsche und die größtmögliche Selbstbestimmung des betreuten Menschen. Das aktuelle Betreuungsrecht folgt damit dem Grundsatz: unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird – und Selbstständigkeit erhalten, wo immer sie möglich ist. Günther Keune, Geschäftsführer des VBV, fasst dieses Ziel in einem Satz zusammen: „Die Betreuten sollen ihre Selbstständigkeit, so weit es geht, bewahren.“ Zugleich wies er darauf hin, dass die Angst vor Kontrollverlust bei vielen Betroffenen groß sei. Deshalb werden rechtliche Betreuer vom Gericht begleitet und kontrolliert.

Das bedeutet auch: Ein Betreuer soll nicht über den Kopf eines Menschen hinweg handeln. Wichtige Entscheidungen müssen, soweit möglich, mit ihm besprochen werden. Seine Lebensgewohnheiten, Überzeugungen und Wünsche sind zu respektieren. Dafür braucht es neben Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein vor allem die Bereitschaft zuzuhören.

Betreuungsvereine geben Sicherheit

Wer eine solche Aufgabe übernimmt, muss sie nicht allein bewältigen. Genau hier beginnt die wichtige Arbeit der Betreuungsvereine. Sie gewinnen ehrenamtliche Betreuer, bereiten sie auf ihre Aufgaben vor, bieten Einführungs- und Fortbildungskurse an und stehen bei rechtlichen, sozialen oder ganz praktischen Fragen beratend zur Seite.

Der gemeinnützige VBV wurde 1988 gegründet, hat seinen Sitz in Friedrichsdorf und ist im gesamten Hochtaunuskreis tätig. Mehr als 1.200 Mitglieder gehören dem Verein an. Der Verein informiert über Vorsorge, wirbt ehrenamtliche Betreuer, schult und begleitet sie und organisiert mit dem „TeaM Ehrenamt“ regelmäßige Treffen zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Seit 2023 kann der Verein bei einem längeren Ausfall eines Ehrenamtlichen außerdem eine Vertretungsbetreuung übernehmen.

Auch der Betreuungsverein der Lebenshilfe Hochtaunus begleitet Menschen im Hochtaunuskreis und in Frankfurt. Er hat rund 50 Mitglieder, von denen die meisten ehrenamtliche Betreuungen führen. Gemeinsam mit dem VBV veranstaltet die Lebenshilfe Einführungskurse, in denen Rechte und Pflichten, das gerichtliche Verfahren sowie medizinische, soziale und organisatorische Fragen behandelt werden. Die Teilnehmer erhalten praktische Arbeitshilfen und werden auf Situationen vorbereitet, die im Alltag eines Betreuers entstehen können.

Christian Wolf, Geschäftsführer der Lebenshilfe Hochtaunus und Leiter des Betreuungsvereins, kennt die Hürden, an denen Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien immer wieder scheitern. Mit Blick auf komplizierte Antragsverfahren brachte er das Problem deutlich auf den Punkt: „Man braucht Profis, um die Anträge auszufüllen.“ Gerade dort können Betreuungsvereine Orientierung geben, Zusammenhänge erklären und ehrenamtlich Engagierte davor bewahren, sich im Dickicht aus Formularen und Fristen alleingelassen zu fühlen.

Erfahrung wichtiger als Vorwissen

Wer ehrenamtlicher Betreuer werden möchte, muss kein Jurist oder Sozialarbeiter sein. Gesetzlich sind keine bestimmten fachlichen Qualifikationen vorgeschrieben. Gefragt sind vielmehr Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen, Geduld, Zuverlässigkeit, ein wacher Blick und die Bereitschaft, sich in neue Themen einzuarbeiten. Auch Durchsetzungsvermögen kann wichtig sein, wenn berechtigte Ansprüche gegenüber Behörden oder Kostenträgern geltend gemacht werden müssen.

Vor der Bestellung prüft die Betreuungsbehörde die persönliche Eignung. Dafür werden unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis benötigt. Wer eine Betreuung für einen Menschen außerhalb seines persönlichen Umfelds übernimmt, soll zudem eine Vereinbarung über die Begleitung durch einen Betreuungsverein abschließen.

Zu den möglichen Aufgaben gehören die Vermögens- und Gesundheitssorge, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten, die Aufenthaltsbestimmung sowie die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche. Besonders wichtig bleibt der persönliche Kontakt. Nur wer den betreuten Menschen kennt, mit ihm spricht und seine Wünsche ernst nimmt, kann Entscheidungen wirklich in dessen Sinne vorbereiten.

Betreuer müssen ihre notwendigen Auslagen nicht selbst tragen. Für Fahrtkosten, Telefon, Porto und andere Aufwendungen besteht ein Erstattungsanspruch. Ehrenamtliche Betreuer sind zudem über eine vom Land Hessen abgeschlossene Sammelversicherung abgesichert. Schulungen und Fortbildungen nach dem Hessischen Curriculum vermitteln das notwendige Wissen und schaffen zugleich ein Netzwerk, auf das die Ehrenamtlichen zurückgreifen können.

Fachwissen trifft Ehrenamt

Der Fachtag am Mittwoch, 26. August, verbindet fachliche Information, praktische Orientierung und persönliche Begegnung. Nach der Begrüßung um 15.30 Uhr werden zunächst ehrenamtliche Betreuer für ihr Engagement geehrt. Um 15.50 Uhr gibt Jasmin Lenz vom Sozialen Dienst für Senioren und Angehörige der Stadt Friedrichsdorf einen Überblick über Sozialleistungen.

Um 16.30 Uhr spricht Christian Winter, Fachanwalt für Erbrecht, Verfahrenspfleger und gesetzlicher Betreuer, über die „Abgrenzung in der rechtlichen Betreuung“. Dabei geht es um eine wichtige Frage: Was gehört tatsächlich zu den rechtlichen Aufgaben eines Betreuers – und wo müssen Pflegedienste, soziale Dienste oder andere Unterstützungsangebote eingebunden werden?

Nach einer ersten Gelegenheit zum Austausch erläutert Martin Gierke, Betreuungsrichter am Amtsgericht Bad Homburg, ab 17.30 Uhr die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen freiheitsentziehender Maßnahmen. Dazu können beispielsweise eine geschlossene Unterbringung, Bettgitter, Fixierungen oder andere Maßnahmen gehören, die die Bewegungsfreiheit eines Menschen einschränken. Solche Eingriffe unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und in vielen Fällen einer gerichtlichen Genehmigung.

Dass ein Fachtag zu einem ernsten Thema trotzdem lebendig, zugänglich und unterhaltsam sein kann, zeigen die kulturellen Beiträge: Um 18 Uhr tritt Stand-up-Comedian Timur Turga auf. Für die musikalische Umrahmung sorgt der europäische Beatbox-Champion „Babeli“. Um 18.30 Uhr diskutieren Akteure und Beteiligte des Betreuungswesens unter der Überschrift „Quo vadis, gesetzliche Betreuung?“ über aktuelle Herausforderungen und die Zukunft des Systems. Im Anschluss bleibt Raum für Gespräche, neue Kontakte und den Austausch von Erfahrungen.

Der Nachmittag möchte Wissen vermitteln, Fragen beantworten und vor allem Mut machen. Denn rechtliche Betreuung bedeutet nicht, das Leben eines anderen Menschen zu übernehmen. Sie bedeutet, ihm zur Seite zu stehen, seine Rechte zu sichern und dafür zu sorgen, dass sein eigener Wille auch dann Gewicht behält, wenn er ihn nicht mehr ohne Unterstützung durchsetzen kann.

Information und Anmeldung

Der „Fachtag ehrenamtlicher Betreuer“ findet am Mittwoch, 26. August, von 15.30 bis 19.30 Uhr im Rondell des Landratsamtes des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 in Bad Homburg, statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich.

Anmeldungen nimmt der Verein zur Betreuung Volljähriger unter Telefon 06172-41041 oder per E-Mail an vbv[at]b-treu[dot]de oder der Betreuungsverein der Lebenshilfe Hochtaunus unter Telefon 06172-182990 oder per E-Mail an bv[at]lebenshilfe-hochtaunus[dot]de entgegen. Auch bei Fragen oder bei weiterem Informationsbedarf stehen die Betreuungsvereine gerne zur Verfügung.

Die Betreuungsvereine und der Hochtaunuskreis laden am 26. August zum Fachtag für ehrenamtliche Betreuer ein: Gemeinsam setzen sie sich für eine verlässliche rechtliche Betreuung und die Stärkung des Ehrenamts ein. Günther Keune, zweiter Vorsitzender und Geschäftsführer des VBV, Christian Wolf, Geschäftsführer und Leiter des Betreuungsvereins der Lebenshilfe Hochtaunus, sowie Karin Dittrich, erste Vorsitzende des VBV.Foto: Elke Hartmann



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