Immer mehr Hessinnen und Hessen machen elektronische Steuererklärung

Hessen (kb) – Laut hessischem Finanzministerium setzen immer mehr Hessinnen und Hessen auf ELSTER – die elektronische Steuererklärung.

Nach vorliegenden Daten gaben im vergangenen Jahr auf dem digitalen Weg fast 67 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen an die Finanzämter ab. Ein Plus von fast 7 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Ganz unabhängig davon wie die Steuererklärung bei den Finanzämtern eingeht: Die Steuerverwaltung kann ab März die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, sodass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen übermitteln die für die Finanzämter benötigten Daten in der Regel bis Ende Februar elektronisch an die Steuerverwaltung. Darüber hinaus stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern erst im Verlauf des Februars eines Jahres zur Verfügung. Ab März können die Finanzämter dann loslegen.

„Meine Steuer mach‘ ich online mit der elektronischen Steuererklärung. Die Vorteile für die Nutzung von ELSTER liegen klar auf der Hand. Nicht nur, dass es modern ist, in Zeiten der Digitalisierung seine Steuer online zu machen, aber vor allem auch, weil es wesentliche Vorteile und Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger mitbringt, kostenlos, komfortabel und sicher ist“, so Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

„Um den Hessinnen und Hessen bei der Anwendung von ELSTER mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und um noch mehr Menschen von ELSTER zu überzeugen, haben die 35 hessischen Finanzämter seit dem vergangenen Sommer ihr Serviceangebot ausgeweitet und bieten spezielle Sprechstunden für die elektronische Steuererklärung an – und das jede Woche“, weist Finanzminister Thomas Schäfer erneut auf das Angebot der Steuerverwaltung hin. Im Rahmen der ELSTER-Sprechstunden können die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ansprechpartnern aus den Finanzämtern vor Ort Fragen rund um ELSTER klären und bekommen auch umfangreiche Hilfestellungen zum Registrierungsprozess bei www.elster.de, dem Online-Finanzamt. Dieses Angebot wurde im vergangenen Jahr hessenweit eingeführt – und bereits von über 4.000 Hessinnen und Hessen genutzt. Eine Übersicht, wann die ELSTER-Sprechstunden in den einzelnen hessischen Finanzämtern stattfinden, finden Interessierte hier: https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/elster_sprechs....

Prozedere

Wie funktioniert eigentlich die elektronische Steuererklärung? Ganz einfach: Bürgerinnen und Bürger registrieren sich unter www.elster.de und beantragen ein kostenloses elektronisches Zertifikat. Nach dem Authentifizierungsprozess erhalten sie ein komfortables eigenes Benutzerkonto – Mein ELSTER – mit dem sie die Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln können. Im Anschluss können die Daten dort direkt weiterverarbeitet werden. „Von der elektronischen Abgabe der Steuererklärung profitieren die Bürgerinnen und Bürger. Die Abgabe der Steuererklärung und die Nutzung weiterer Online-Dienste der Steuerverwaltung, etwa der Belegabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung, wurden in den vergangenen Jahren erheblich erleichtert. Selbstverständlich wird das Angebot der Steuerverwaltung aber weiter Schritt für Schritt ausgebaut“, erklärte der Minister.

Wer sicher die Registrierung von Mein ELSTER durchlaufen hat, der kann in Zukunft nicht nur seine Steuererklärung per Mausklick an das Finanzamt weiterleiten. Daneben können auch Einsprüche, Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungsanträge und sonstige Nachrichten elektronisch an das Finanzamt weitergeleitet werden. Zu beachten ist: Im Unterschied zu Mein ELSTER wird die Steuersoftware ElsterFormular letztmalig für die Steuererklärung 2019 zur Verfügung stehen. Ein Import der bisherigen Daten in Mein ELSTER ist uneingeschränkt möglich.

Abgabe

Auch in diesem Jahr verzichten die hessischen Finanzämter darauf, dass der Steuererklärung Belege beigefügt sein müssen. Es gilt für Belege jedoch weiterhin eine Vorhaltepflicht: Falls sie im Einzelfall benötigt werden, fordert das Finanzamt sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung an. „Die Übermittlung der Steuererklärung kann somit komplett auf elektronischem Weg erfolgen. Das nachträgliche Übersenden von Belegen auf dem Postweg ist nur noch nach Aufforderung durch die Finanzämter in Einzelfällen erforderlich“, sagte Schäfer. Die Belege sollten aber bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufgehoben werden. Erstmals in diesem Jahr haben alle Bürgerinnen und Bürger zwei Monate mehr Zeit für die elektronische Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, nämlich bis Ende Juli. Die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige endet am 29. Februar 2020.

„Allen Bürgerinnen und Bürgern, die ehrlich ihre Steuern zahlen, möchte ich danke sagen. Sie leisten einen ganz erheblichen Beitrag dazu, Hessen so lebenswert zu machen wie es uns lieb ist“, so Hessens Finanzminister, der auch für die Angestellten in den Finanzämtern lobende Worte fand: „Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hessischen Steuerverwaltung. Sie leisten viel und sie leisten wertvolle Arbeit.“ Zum 1. August werden hessenweit erneut viele hundert Ausbildungs- und Studienplätze angeboten. Mehr Informationen gibt’s auf www.finanzverwaltung-mein-job.de.



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