Landesregierung schreibt erstmals Preis für Inklusionsbetriebe aus

Wiesbaden (kb) – Im Rahmen der jährlichen Vergabe des Landespreises für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird in diesem Jahr erstmals auch ein Anerkennungspreis für Inklusionsbetriebe vergeben, um deren besonderes soziales Engagement zu würdigen. Die Zahl der Inklusionsbetriebe und die der dort beschäftigten Menschen wachsen bundesweit stetig an. In Hessen sind derzeit über 50 Inklusionsbetriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig.

„Inklusionsbetriebe haben einen besonderen sozialen Auftrag, weil in der Regel bis zu 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Menschen mit Behinderungen sind, denen arbeitsbegleitende Betreuung angeboten wird“, sagt Sozialminister Kai Klose. „Von der positiven Entwicklung in diesen Unternehmen profitieren vor allem Menschen mit Vermittlungshemmnissen, die ohne die besondere Leistung der Inklusionsbetriebe kaum Chancen auf einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt hätten.“ Für den Hessischen Landespreis für beispielhafte Beschäftigung und Integration können sich anerkannte Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX bewerben. Die Anforderungen für die Preisvergabe sollen jährlich angepasst werden, um möglichst vielen Betrieben mit jeweils unterschiedlichen Ansätzen die Chance auf eine Auszeichnung zu geben – Voraussetzung ist, dass ausreichend Bewerbungen mit der entsprechend gewünschten Schwerpunktsetzung vorliegen. In diesem Jahr bittet die Landesregierung insbesondere Inklusionsunternehmen um eine Bewerbung, die sich überwiegend der Ausbildung und Weiterbildung schwerbehinderter Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen widmen. Wünschenswert ist, dass die Bewerber dafür auch das „Budget für Arbeit“ oder das „Budget für Ausbildung“ aktiv nutzen.

„Durch die Auszeichnung werden die vielen Erfolgsbeispiele von Inklusion sichtbar und sie bringt die Anerkennung für das Engagement der Preisträger zum Ausdruck“, so Klose. Mit dem Titel „Preisträger des Landespreises für beispielhafte Beschäftigung – Inklusionsbetriebe“ ist die Möglichkeit verbunden, sich öffentlich auf den Preis zu berufen, insbesondere in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen.

Die Auswahl eines Preisträgers „Inklusionsbetriebe“ wird durch die Jury des „Landespreises für beispielhafte Beschäftigung“ getroffen.



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