Hessen/Main-Taunus (kez) – Der Hessische Landtag hat ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Wohnungsnot gesetzt: Mit dem neuen Leerstandsgesetz erhalten Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten erstmals ein wirksames Instrument, um ungerechtfertigten Leerstand zu erfassen, zu begrenzen und zu sanktionieren. Ziel ist es, spekulative Zurückhaltung von Wohnraum zu unterbinden und mehr Wohnungen wieder dem Markt zuzuführen.
Wirtschafts-, Energie- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori begrüßte den Beschluss als wichtigen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. „Langfristiger Leerstand trotz Wohnraummangel ist sozial und wirtschaftlich nicht hinnehmbar“, sagte der Minister. Wer Wohnraum bewusst ungenutzt lasse, während Familien, Auszubildende oder Pflegekräfte dringend eine Bleibe suchen, müsse künftig mit Konsequenzen rechnen. Laut Zensus 2022 standen in Hessen über 122.000 Wohnungen leer – mehr als die Hälfte davon länger als ein Jahr. „In Zeiten, in denen Menschen in Städten und Ballungsgebieten händeringend nach bezahlbaren Wohnungen suchen, ist das eine Zumutung.“
Mit dem neuen Gesetz können Kommunen künftig Leerstandssatzungen erlassen. Diese erlauben es, die zulässige Dauer eines Leerstands auf maximal sechs Monate zu begrenzen. Längere Leerstände sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen genehmigungsfähig, etwa bei umfangreichen Sanierungen oder laufenden Erbauseinandersetzungen. Eigentümerinnen und Eigentümer, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit spürbaren Sanktionen rechnen.
Mansoori betonte die Bedeutung des Gesetzes über den reinen Verwaltungsakt hinaus: „Jede leerstehende Wohnung, die wir zurück in die Nutzung holen, ist ein Zuhause für Menschen, die dringend eines suchen. Das ist mehr als Gesetzgebung – das ist ein Versprechen.“ Bezahlbarer Wohnraum sei ein Grundpfeiler sozialer Sicherheit und Voraussetzung für verlässliche Lebensplanung. Mit klaren Regeln und strukturellen Maßnahmen wolle die Landesregierung die Ursachen des Wohnraummangels entschlossen angehen.
Das Leerstandsgesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft. Anschließend können die hessischen Kommunen unmittelbar beginnen, eigene Satzungen zu erarbeiten und zu erlassen.