Nachtragshaushalt 2025 – 300 Millionen Euro Soforthilfe für Kommunen

Hessen/Main-Taunus – Der Hessische Landtag hat in Wiesbaden den Nachtragshaushalt 2025 verabschiedet. Kernstück des Pakets ist eine Soforthilfe in Höhe von 300 Millionen Euro für die hessischen Kommunen. Das Geld soll bereits in den kommenden Tagen ausgezahlt werden. Um die Mittel bereitzustellen, nimmt das Land neue Schulden auf.

Schnelle Unterstützung für Städte und Gemeinden

Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz betonte im Landtag die Dringlichkeit der Maßnahme: „Die Hessische Landesregierung liefert! Mit der Soforthilfe von 300 Millionen Euro unterstützen wir Hessens Kommunen schnell und unbürokratisch“, sagte Lorz. Bereits am Freitag sollen die Kommunen darüber informiert werden, welchen Betrag sie jeweils erhalten. Sobald der Nachtragshaushalt formell veröffentlicht ist, kann das Geld fließen. „Die Soforthilfe macht damit ihrem Namen alle Ehre. Sie hilft sofort und unbürokratisch!“

Hintergrund der Hilfen ist die angespannte Finanzlage vieler Kommunen. Deutschlandweit fehlt es seit Jahren an Wirtschaftswachstum – ein Umstand, der sich direkt auf die öffentlichen Haushalte auswirkt. Laut Lorz fehlen Hessen allein deshalb jährlich rund zwei Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Rechne man konjunkturelle Hilfsmaßnahmen hinzu, wachse die Deckungslücke sogar auf etwa drei Milliarden Euro.

Weitere Schwerpunkte: Uniklinikum Frankfurt und Schulen

Der Nachtragshaushalt umfasst ein zusätzliches Kreditvolumen von 1,115 Milliarden Euro. Insgesamt steigt die Neuverschuldung im Jahr 2025 damit auf 1,785 Milliarden Euro. Möglich wird dies durch die jüngst angepasste Schuldenbremse, die den Ländern nun erlaubt, sich – analog zum Bund – mit bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im laufenden Jahr neu zu verschulden.

Neben der Kommunalhilfe fließen weitere Mittel in wichtige Landesprojekte:

Schuldenbremse und Reformbedarf

Lorz machte deutlich, dass die Landesregierung trotz neuer Schulden an einem klaren Konsolidierungskurs festhalte. Ziel sei es, notwendige Investitionen zu ermöglichen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den Finanzspielräumen umzugehen. „Auf Dauer helfen aber nur Wachstum und Strukturreformen, die vor allem der Bund ins Werk setzen kann und muss“, so der Minister.

Hintergrund: Warum ein Nachtragshaushalt?

Der Bundesrat hatte am 17. Oktober einer Anpassung der Schuldenbremse zugestimmt, wodurch die Länder mehr Flexibilität in Krisenzeiten erhalten. Hessen nutzt diesen Spielraum nun erstmals. Um die zusätzlichen Kredite rechtlich zu verankern, war der Beschluss eines Nachtragshaushalts notwendig.

Weitere Informationen

Eine Präsentation zum Nachtragshaushalt 2025, die Finanzminister Lorz vorgestellt hat, sowie zusätzliche Hintergründe finden sich auf der Webseite des Hessischen Finanzministeriums unter www.finanzen.hessen.de.



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