Main-Taunus (bs) – Nicht erlaubte Springmesser können noch bis 1. Oktober abgegeben werden, ohne dass die Besitzerinnen und Besitzer eine Strafe zu befürchten haben. Darauf weist Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick hin. Ansprechpartner dafür sind die Polizei oder die Waffenbehörde im Landratsamt. Die Messer werden nach Abgabe vernichtet.
Wie Overdick erläutert, war das Waffengesetz im vergangenen Jahr geändert worden. Damit dürfen Springmesser nur noch bei berechtigtem Interesse, etwa bei der Ausübung des Berufs, geführt werden. Weitere Ausnahmen können als gewerbliche Händler oder Hersteller geltend gemacht werden. Alternativ erteilt das Bundeskriminalamt in Wiesbaden entsprechende Ausnahmegenehmigungen auf Antrag.
Springmesser sind Messer, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und dadurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können. “Das Verbot von Springmessern ist ein Beitrag zur Sicherheit”, unterstreicht Overdick. Bei Unklarheiten können sich Bürgerinnen und Bürger an die Waffenbehörde wenden. Erreichbar ist sie unter der E-Mail-Adresse waffenwesen[at]mtk[dot]org oder unter den Telefonnummern 06192/201-1531 und -1510.